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zu fallen, darf ein Druckbehälter mit Gaspolster in solchen Anlagen ausschließlich als Druckausgleichsbehälter dienen. Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vorgängerregelung in TRB 801 Nr. 4 „Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen“, dort Nr. 2.2: „Bei Ölzwischenbehältern in ölhydraulischen Regelanlagen können die wiederkehrenden Prüfungen entfallen.“Druckbehälter mit Gaspolster ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
jedoch eine Festigkeitsprüfung der Anlagenteile erfolgen.Die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 Betriebssicherheitsverordnung beschriebene Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung ist Teil des Vorschriftentextes und somit unter Beachtung der genannten Voraussetzungen per se gegeben. Es bedarf dafür keiner behördlichen Zustimmung im Sinne des § 19 Abs. 6 Satz 2 ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
werden. Diese müssen eine Zuverlässigkeit für die Aufgabe erwarten lassen und entsprechend unterwiesen sein.Weitere Regeln für das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3145/TRGS 745 unter Nr. 4.3. Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 112-190 unter Nr. 6.9.2 Anforderungen an das Befüllen von Druckgasbehältern sowie unter Nr ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Druckanlagen sind gemäß TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 9 druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen. Bei der Einstufung ist neben dem Druck (=maximal zulässiger Druck) auch das Volumen sowie das „Druck-Liter-Produkt“ zu berücksichtigen.Der Umfang der Druckanlage sowie erforderliche Prüffristen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21669
Werktags. (TRGS 510, Nr. 1 (1)).Für ortsbewegliche und ortsfeste Behälter gelten unterschiedliche Regelwerke, die insbesondere auch die Prüfverpflichtungen regeln.Für ortsbewegliche Druckgeräte gelten z. B. die Anforderungen der RL 2008/68/EG. Für ortsfeste Druckanlagen gelten die Prüfverpflichtungen nach Anhang 2 Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung.Werden ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
Nutzungsdauer erforderlich sein. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitsmittel über die gesamte Benutzungsdauer sicher bleiben. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln gibt es die Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS (www.baua.de/TRBS/), speziell die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen". ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
eine wiederkehrende Prüffrist von 10 Jahren hat. Die Prüfung ist gemäß 6.2.1.6.1 ADR von einer durch die zuständige Behörde anerkannte Stelle durchzuführen.Zusätzlich kann in diesem Fall im weitesten Sinne die BetrSichV, spezieller eine der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hinzugezogen werden.Die TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter-Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
müssen für den Einzelfall unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen (Häufigkeit, äußere Einflüsse usw.) individuell ermittelt werden.Nähere Erläuterungen dazu bietet die TRBS 1201 "Ermittlung von Prüffristen, Prüfungen, Dokumentation" an.Bei der Installation des Druckminderers ist der korrekte Sitz zu prüfen. Die Dichtheit des Druckmindereranschlusses am Flaschenventil ist zu prüfen. Hierzu sind ggf. schaumbildende ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
ArbSchG zu dokumentieren.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Neben der grundsätzlich zu berücksichtigenden TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" sind bei der Lagerung von Gasflaschen die entsprechenden Anforderungen der technischen Regeln wir die TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.Die Beförderung von Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist auf öffentlichen Straßen ist nur erlaubt, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden.In der TRBS 3145 / TRGS 745 ist ein konkreter Hinweis enthalten:"Ortsbewegliche Druckgasbehälter, deren Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung gemäß ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
bedienen.Wenn der Druckbehälter des Kompressors der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen würde, würden vermutlich wiederkehrende Prüfungen entsprechend der Betriebsanleitung durch eine befähigte Person (siehe TRBS 1203 "Befähigte Personen") ausreichend sein. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass der Druckbehälter den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung vergleichbar geprüft wird und Ihnen keine ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
Die Anlage muss den in § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Anforderungen i. V. m. den Mindestanforderungen des Anhangs 1 ((hier insbesondere Ziffer 2.17) entsprechen und gemäß den im Anhang 2 BetrSichV aufgeführten Mindestanforderungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln betrieben werden. Die TRBS sind für den sicheren Betrieb heranzuziehen ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007