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Welche Prüffristen für Druckminderer an Schweißgeräten können derzeit als Stand der Technik angesehen werden?

KomNet Dialog 4373

Stand: 08.07.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Prüfung von Druckbehältern und Zubehör

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Frage:

Welche Prüffristen für Druckminderer an Schweißgeräten können derzeit als Stand der Technik angesehen werden?

Antwort:

Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen müssen für den Einzelfall unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen (Häufigkeit, äußere Einflüsse usw.) individuell ermittelt werden.

Nähere Erläuterungen dazu bietet die TRBS 1201 "Ermittlung von Prüffristen, Prüfungen, Dokumentation" an.


Bei der Installation des Druckminderers ist der korrekte Sitz zu prüfen. Die Dichtheit des Druckmindereranschlusses am Flaschenventil ist zu prüfen. Hierzu sind ggf. schaumbildende Mittel einzusetzen. Weitere Informationen finden sie in Kapitel 4.2 der DGUV Information 209-011 - Gasschweißer.