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Sind Wasser- und Ölkühler von Verdichtern nach Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 Abschnitt 4 wie Druckanlagen zu behandeln?

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen. Sofern es sich bei den Wasser- und Ölkühlern vom Verdichtern um Druckgeräte handelt (maximal zulässiger Druck (PS) von über 0,5 bar und einem Druckinhaltsprodukt von > 50 bar*Liter), sind diese überwachungsbedürftige Anlagen und entsprechend zu behandeln. Hierbei ist dann Anhang 2 Abschnitt 4 Nrn. 6.30 bis 6.30.2 der BetrSichV zu beachten.Handelt es sich nicht um ...

Stand: 12.05.2017

Dialog: 29204

Müssen in einer Bearbeitungsmaschine vorhandene Druckbehälter hinsichtlich der Betreiberpflichten einzeln oder in Summe betrachtet werden?

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...

Stand: 11.11.2016

Dialog: 27850

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Bei der Festlegung der Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen nach § 16 dürfen die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.8 in Verbindung mit Tabelle 1 genannten Höchstfristen nicht überschritten ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234

Fragen zur Prüfzeitverlängerung nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 BetrSichV.

jedoch eine Festigkeitsprüfung der Anlagenteile erfolgen.Die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 Betriebssicherheitsverordnung beschriebene Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung ist Teil des Vorschriftentextes und somit unter Beachtung der genannten Voraussetzungen per se gegeben. Es bedarf dafür keiner behördlichen Zustimmung im Sinne des § 19 Abs. 6 Satz 2 ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 43873

Wie muss ein Druckgerät nach der DruckgeräteRL eingestuft werden, in welchem Flüssigkeiten (Hydrauliköle) verwendet werden und prozessbedingt Luft mit eingeschlossen wird?

In der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) ist im Abschnitt 3 "Konformitätsbewertung" unter § 12 "Einstufung von Druckgeräten" folgendes festgelegt:"Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 ...

Stand: 05.02.2021

Dialog: 25442

Fallen die Druckluftbehälter eines LKWs unter die Bestimmung des Anhangs 2 Abschnitt 4 der BetrSichV und müssen entsprechend geprüft werden?

Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...

Stand: 27.07.2020

Dialog: 43227

Wie müssen sog. Kryobehälter zum Umfüllen von tiefkalt verflüssigten Gasen geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...

Stand: 18.11.2021

Dialog: 42754

Wie sind ölhydraulischen Regelanlagen definiert?

des Regelkreises fortlaufend sich selbst beeinflusst) dient.Druckausgleichsbehälter oder Hydraulikspeicher, die nicht der Regelung dienen, fallen bei Einhaltung der dort aufgeführten Kriterien unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.7 a) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder unter die allgemeinen Prüfpflichten des Anhangs 2 Abschnitt 4 Nr. 7 BetrSichV.Um unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.7 b) BetrSichV ...

Stand: 01.06.2021

Dialog: 43539

Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Dürfen Gasflaschen (Druckbehälter) nach abgelaufener Prüffrist weiterhin eingesetzt werden?

, der die 1,5-fache der Prüffrist nicht übersteigt, wiederkehrend geprüft werden. Auf keinen Fall darf jedoch die begrenzte Lebensdauer (limited life) überschritten werden, falls diese festgelegt und gekennzeichnet worden ist. Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV bleiben unberührt." ...

Stand: 20.12.2019

Dialog: 42970

Wer darf nach der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung an einem Kompressor (überwachungsbedürftige Anlage) durchführen?

Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24007

Handelt es sich bei einem Umzug einer Druckanlage incl. Behälter in ein anderes Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung?

Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 05.02.2024

Dialog: 43896

Fällt ein Heizkessel unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ?

Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 43845

Ist eine Kennzeichnung "Warnung vor Gasflaschen" für Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, auch nach weiteren Vorschriften oder Regeln gefordert?

In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung  in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 11724

Muss sich ein Tauchverein, der einen Hochdruckkompressor betreibt, an dieselben Vorschriften wie ein Unternehmen halten?

gefüllt. In diesen Fällen kann es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage i.S. der BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1c) handeln. Im Einzelnen:Sofern die mit der Füllanlage zu befüllenden Druckgeräte keine ortsbeweglichen Druckgeräte i. S. d. RL 2010/35/EU (TPED) sind (und die Anlage auch nicht zum Befüllen von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Gasen zur Verwendung als Treib ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 27429

Ab welcher Inhaltsmenge müssen Druckbehälter geprüft werden?

Die entsprechenden Drücke und Volumina sind im Anhang 2, Abschnitt 4 "Druckanlagen" der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - fixiert. Eine pauschalisierte Antwort ist deshalb nicht möglich, weil u. a. die in den Behältern befindlichen Fluide berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Behältertemperaturen. ...

Stand: 21.01.2020

Dialog: 24409

Fällt eine CO2 Druckgasflasche/-kapsel, die schon unter die Richtlinie 2010/35/EU für ortsbewegliche Druckgeräte samt Pi Kennzeichnung fällt, zusätzlich auch unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU samt CE-Kennzeichnung?

vorsieht und es entsprechend konstruiert und herstellt, so dass es mit den anwendbaren Richtlinien übereinstimmt, muss es in dem Maße, wie dies von der jeweiligen Richtlinie vorgesehen ist, mit beiden Kennzeichnungen versehen sein (z. B. keine CE-Kennzeichnung für Druckgeräte, die Artikel 4 Abs. 3 (also z. B. ≤ 1 l und > 200 bar) unterliegen und keine Pi-Kennzeichnung für bestimmte Ausrüstungsteile ...

Stand: 27.02.2020

Dialog: 43061

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711

Darf ein PI-gekennzeichnetes Gasflaschenbündel für Wasserstoff als Zwischenspeicher (ortsfester Einsatz) in einer Füllanlage (Wasserstofftankstelle) verwendet werden?

,                      cc) Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge mit Gasen zur Verwendung als Treib- oder Brennstoffsind gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 c) BetrSichV Druckanlagen.Druckanlagen müssen zugleich sein oder enthalten:a) Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung ...

Stand: 07.08.2019

Dialog: 42784

Fallen Sauerstoff und Pressluft unter den Punkt 4.4.2, Abs.5 der TRGS 745?

Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich.  Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 42185

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