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Ab welcher Inhaltsmenge müssen Druckbehälter geprüft werden?
KomNet Dialog 24409
Stand: 21.01.2020
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Prüfung von Druckbehältern und Zubehör
Frage:
Ab welcher Inhaltsmenge müssen Druckbehälter geprüft werden?
Antwort:
Die entsprechenden Drücke und Volumina sind im Anhang 2, Abschnitt 4 "Druckanlagen" der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - fixiert. Eine pauschalisierte Antwort ist deshalb nicht möglich, weil u. a. die in den Behältern befindlichen Fluide berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Behältertemperaturen.