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Fallen die Druckluftbehälter eines LKWs unter die Bestimmung des Anhangs 2 Abschnitt 4 der BetrSichV und müssen entsprechend geprüft werden?

KomNet Dialog 43227

Stand: 27.07.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.1.4)

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Frage:

Fallen die Druckluftbehälter eines LKWs (Auf- und Abbrücken von Aufbauten sowie Bremse) unter die Bestimmung des Anhangs 2 Abschnitt 4 der BetrSichV und müssen entsprechend geprüft werden?

Antwort:

Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.

Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln.