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Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
sind. Aus dem Schnittpunkt PS/V des Diagramm 4 ergibt sich keine Kategorieeinteilung, sondern die Zuordnung zu Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2014/68/EU. Dies hat zur Folge, dass es sich um keine überwachungsbedürftige Anlage handelt (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1). Für den Betrieb dieser Druckbehälter(anlagen) sind demnach die §§ 3 und 14 der BetrSichV maßgeblich. Aus diesen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
Druckanlagen sind gemäß TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 9 druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen. Bei der Einstufung ist neben dem Druck (=maximal zulässiger Druck) auch das Volumen sowie das „Druck-Liter-Produkt“ zu berücksichtigen.Der Umfang der Druckanlage sowie erforderliche Prüffristen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
Da der Aufstellungsort großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben kann, z.B. Brandlasten in den Schutzzonen, Bodeneinläufe im Wirkbereich, ist eine Verlegung der Anlage an einen anderen Standort grundsätzlich erlaubnisbedürftig.Sollte es sich nur um eine geringfügige Verschiebung handeln, durch die die Wechselwirkungen mit der Umgebung nicht beeinflusst werden, kann im Einzelfall evtl ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 4807
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Durch das Stehen länger als 24 Stunden wird aus einem ortsbeweglichen Behälter kein ortsfester Behälter. Das gilt auch für flüssige Betriebsstoffe.Wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt, handelt es sich um "Lagern" in ortsbeweglichen Behältern. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Wer ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
Eine umfassende Zusammenstellung aller Anforderungen, die beim Betrieb einer Druckluftanlage zu beachten sind, existiert nicht und kann auch aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen nicht existieren. Eine Druckluftanlage ist einerseits ein Arbeitsmittel und andererseits - in Abhängigkeit von ihren Parametern - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch eine überwachungsbedürftige Anlage ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Grundlage für die Regelungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Anwendungsbereich des ProdSG heißt es in § 1 Abs. 2 "Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
Die Anlage muss den in § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Anforderungen i. V. m. den Mindestanforderungen des Anhangs 1 ((hier insbesondere Ziffer 2.17) entsprechen und gemäß den im Anhang 2 BetrSichV aufgeführten Mindestanforderungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln betrieben werden. Die TRBS sind für den sicheren Betrieb heranzuziehen ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
Nutzungsdauer erforderlich sein. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitsmittel über die gesamte Benutzungsdauer sicher bleiben. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln gibt es die Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS (www.baua.de/TRBS/), speziell die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen". ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
2010/35/EU für Prüfung und Verwendung entsprechen. Damit gelten dann die Prüfanforderungen des ADR- Regelwerks.In das ANKA brauchen nur solche überwachungsbedürftige Anlagen eingetragen zu werden, für die eine ZÜS- Prüfpflicht besteht. Sofern die Prüfungen von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden dürfen, ist also keine Meldung erforderlich. ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. ... 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, ..." Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18574
des Schutzbereiches dürfen keine Zündquellen, keine brennbaren Stoffe und keine tiefer gelegenen Bereiche (Kanal oder Kelleröffnung) vorhanden sein. Bei Bedarf von mehr Flüssiggasflaschen sind diese außerhalb der Arbeitsräume aufzustellen, wie z. B. im Freien in verschließbaren Flaschenschränken.Hinweise:Flüssiggasanlagen dürfen nur von Beschäftigten benutzt werden, die in der Benutzung dieser Anlagen unterwiesen ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
zu fallen, darf ein Druckbehälter mit Gaspolster in solchen Anlagen ausschließlich als Druckausgleichsbehälter dienen. Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vorgängerregelung in TRB 801 Nr. 4 „Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen“, dort Nr. 2.2: „Bei Ölzwischenbehältern in ölhydraulischen Regelanlagen können die wiederkehrenden Prüfungen entfallen.“Druckbehälter mit Gaspolster ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen folgende Behälter, Geräte oder Fahrzeuge befüllt werden: aa) Druckbehälter zum Lagern von Gasen aus ortsbeweglichen Druckgeräten, bb) ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784