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Wann sind beim Betreiben von Ammoniak-Kälteanlagen Notfallduschen vorgeschrieben?

KomNet Dialog 18574

Stand: 05.01.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Lagerung von Druckbehältern

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Frage:

beim Betreiben von Ammoniak-Kältenanlagen werden in unterschiedlichen Vorschriften Notfallduschen vorgeschrieben. Die DIN EN 378 nennt z.B. 50 kg als Grenze, oberhalb derer Notfallduschen zu installieren sind. In anderen Veröffentlichungen findet man die 1000 kg-Grenze genannt. Welche ist anzuwenden bzw. worauf beruhen die Unterschiede?

Antwort:

Aufgrund § 3 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - "Grundpflichten des Arbeitgebers" ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben." Hierbei sind die in § 4 ArbSchG aufgeführten "Allgemeinen Grundsätze" zu berücksichtigen.

Gemäß § 5 ArbSchG "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" hat der Arbeitgeber
"(1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) ...
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. ...
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
..."


Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren.

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.

Die Entscheidung, ob überhaupt und unter welchen Bedingungen eine Notfalldusche bereitgehalten werden muss, liegt in der Verantwortung und im Ermessen des Arbeitgebers. Die Menge des hierbei gelagerten Ammoniaks ist nachrangig zu einer möglichen Gefährdung der Beschäftigten zu bewerten.

Hinweise:
Wir kennen die möglichen Stellen, an denen Regelungen zur Anzahl von Notfallduschen bei Ammoniak-Kälteanlagen getroffen worden sind, nicht. Entscheidend ist aber nicht so sehr die Gesamtmenge an Ammoniak in der jeweiliegen Anlage, sondern die konkrete mögliche Gefährdung von Arbeitnehmern an ganz bestimmten Arbeitsplätzen oder bei ganz bestimmten Tätigkeiten.

Und zuvor muss man grundsätzlich die Frage stellen, gegen welche Gefahren überhaupt eine Notfalldusche bei Ammoniak hilft. Wird es gasförmig freigesetzt, z. B. an einer kleinen Undichtigkeit, so wird man das riechen, den Raum verlassen und sich um eine möglichst schnelle Abdichtung bemühen. Die dabei Beschäftigten sind dann mit Atemschutz oder Vollschutz auszurüsten. Bei größeren Leckagen oder gar gravierenden Schäden ist die Gefährdung durch das giftige Gas sehr groß. Hier kennen wir den Einsatz von Wasserschutzschilden, um freigesetzte Gaswolken in versprühtem Wasser zu lösen oder um diese zu verdünnen. Der Einsatz einer Notfalldusche macht für Beschäftigte dann Sinn, wenn sie in der "Notsituation" benetzte Körperteile abspülen müssen.

Am ehesten sind Notfallduschen nach unserer Auffassung noch dort denkbar, wo betrieblich kleine Mengen an Ammoniak freigesetzt werden können, z. B. beim Entleeren von Ölabscheidern. Denkbar ist das auch dort, wo besonders viele Armaturen installiert sind, z. B. in Verdichteraufstellungsräumen (vergleichbar den Kriterien für Gaswarngeräte).

Konkrete Regelungen zu Arbeitsplätzen in Kältenalagen werden in der BGR 500, Kapitel 2.35 "Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ getroffen. Dort und in den nachfolgenden Regelwerken werden aber keine konkreten Vorgaben hinsichtlich von Notfallduschen gemacht.

Weitere Informationen zum Betrieb von Kältenanlagen können Sie der Technischen Regel für Anlagensicherheit TRAS 110 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen" und dem Leitfaden "Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen" des ehemaligen Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TAA) TAA-GS-12 entnehmen. Beide können unter www.sfk-taa.de und dort unter - > Publikationen -> TAA/TRAS eingesehen werden.

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