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Stellt die Verlegung einer Flüssiggastankstelle auf einem Betriebsgrundstück an eine andere Stelle eine erlaubnisbedürftige Änderung dar?

KomNet Dialog 4807

Stand: 22.05.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.1.4)

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Frage:

Eine Flüssiggastankstelle (kompakte Bauart) soll auf einem Betriebsgrundstück an eine andere Stelle verlegt werden. Stellt diese Verlegung eine erlaubnisbedürftige Änderung dar?

Antwort:

Da der Aufstellungsort großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben kann, z.B. Brandlasten in den Schutzzonen, Bodeneinläufe im Wirkbereich, ist eine Verlegung der Anlage an einen anderen Standort grundsätzlich erlaubnisbedürftig.


Sollte es sich nur um eine geringfügige Verschiebung handeln, durch die die Wechselwirkungen mit der Umgebung nicht beeinflusst werden, kann im Einzelfall evtl. von einer Erlaubnis abgesehen werden. Dies sollte aber in jedem Fall in Absprache zwischen dem Betreiber und der Aufsichtsbehörde (in NRW: der Bezirksregierung) geklärt werden.