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Erfahrung und der Herstellerangaben sowie der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Die Angaben des Herstellers in den Unterlagen des Arbeitsmittels sind vom Arbeitgeber besonders zu beachten. Darüber hinaus können auf Grund der Gefährdungsbeurteilung Prüfungen des Arbeitsmittels in bestimmten Abständen oder nach einer bestimmten ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
Da der Aufstellungsort großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben kann, z.B. Brandlasten in den Schutzzonen, Bodeneinläufe im Wirkbereich, ist eine Verlegung der Anlage an einen anderen Standort grundsätzlich erlaubnisbedürftig.Sollte es sich nur um eine geringfügige Verschiebung handeln, durch die die Wechselwirkungen mit der Umgebung nicht beeinflusst werden, kann im Einzelfall evtl. vo ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 4807
Der Hersteller eines Druckgerätes gibt in der mitzuliefernden Betriebsanleitung an, für welche Einsatzzwecke das Druckgerät geeignet ist. Dazu gehört auch die Frage, für welche Druckwechselzahl das Druckgerät geeignet ist. Diese Zahl kann sich aus der typisierenden Betriebsbeschreibung ergeben.So kann z.B. die Verwendung als Ölabscheider in einem Druckluftnetz bedeuten, dass der Betriebsdruck ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 5768
. Stände und Zelte sind max. zwei Flaschen mit jeweils 14 kg Füllgewicht pro 500 m³ Raumvolumen oder max. eine Flasche bis 33 kg Füllgewicht pro 500 m³ Raumvolumen bei Einhaltung der erforderlichen Schutzbereiche zulässig. Schutzbereiche sind in Räumen kegelförmig um jede Flasche einzurichten. Diese betragen oberhalb der Schutzkappe 1,0 m und um die Flasche in einem Radius von 2,0 m. Innerhalb ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
der Technik dar) sind Lagermengen bis 2,5 Liter (siehe Tabelle 1, Seite 3 von 57) möglich, wenn die Schutzmaßnahmen in Abschnitt 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" getroffen wurden. Fazit: Sofern die Propangasflaschen nicht komplett leer sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese Menge wahrscheinlich ab der ersten abgestellten Propangasflasche überschritten ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage weiter sic ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
ausgenommen. Für diese war dieses DVGW-Arbeitsblatt als detaillierte technische Regel im Sinne des Anwendungsbereichs der DIN EN 15001-1 anzusehen, s. auch hier. Im Vorwort des Arbeitsblatt G614-1 ist daher folgende Formulierung enthalten: "Gastransport- und Verteilleitungen sind von der PED ausgenommen. Wenn industrielle Gasleitungsanlagen vom bzw. im Auftrag des Eigentümers der Gasleitungsanlage ausgelegt ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42581
Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
zum Entleeren verwendet und sind diese weiterhin so an die ortsfest installierte Druckanlage angeschlossen, dass eine Befüllung außerhalb des Betriebsgeländes vorgesehen ist, sind diese ortsbeweglichen Druckgeräte nicht bei der Zuordnung der Prüfzuständigkeiten für die ortsfeste Druckanlage zu berücksichtigen. Eine Entkopplung der ortsfest installierten Druckanlage von den ortsbeweglichen Druckgeräten, z. B ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
kann oder dessen Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.Der Argumentation des Herstellers (Werkzeuge unterfallen nicht der Maschinen- oder Druckgeräterichtlinie) kann nicht gefolgt werden; wenn ein Produkt in den Anwendungsbereich einer Harmonisierungsvorschrift der Gemeinschaft fällt, die die CE-Kennzeichnung vorschreibt, ist diese vom Hersteller auch anzubringen ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21669
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
. wenn diese Druckgeräte der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) i.V.m. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) unterliegen. Dies trifft z. B. auf elektrisch angetriebene Vakuumpumpen zu.Beim Betrieb solcher (Unter-) Druckgeräte gelten die Anforderungen des 2. Abschnitts der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen. Sofern es sich bei den Wasser- und Ölkühlern vom Verdichtern um Druckgeräte handelt (maximal zulässiger Druck (PS) von über 0,5 bar und einem Druckinhaltsprodukt von > 50 bar*Liter), sind diese überwachungsbedürftige Anlagen und entsprechend zu behandeln. Hierbei ist dann Anhang 2 Abschnitt 4 Nrn. 6.30 bis 6.30.2 der BetrSichV zu beachten.Handelt es sich nicht um ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
und ist auch nicht erforderlich, Nr. 4.4.2(5) für Räume unter Erdgleiche anzuwenden, in denen ortsbewegliche Druckbehälter für Pressluft (Druckluft) oder Sauerstoff bereitgehalten und entleert werden. Nr. 4.4.1(2) Nr. 2 erlaubt es grundsätzlich, ortsbewegliche Druckbehälter, die diese Gase enthalten, in Räumen unter Erdgleiche bereitzuhalten und zu entleeren. Damit sind die diesbezügliche Maßnahmen der Nr. 4.4.2(5 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
, der die 1,5-fache der Prüffrist nicht übersteigt, wiederkehrend geprüft werden. Auf keinen Fall darf jedoch die begrenzte Lebensdauer (limited life) überschritten werden, falls diese festgelegt und gekennzeichnet worden ist. Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV bleiben unberührt." ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970