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Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
Kühl- und Brauchwasserleitungen fallen nicht unter Art. 1 Abs. 2 b) der DGRL.Siehe hierzu Leitlinie A/16 zur RL 2014/68/EU (z.Z. nur in englisch verfügbar):Question:Article 1 paragraph 2 (b) excludes from the directive “networks for the supply, distribution and discharge of water and associated equipment”.Clarification is required in respect of water, networks and associated equipment ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42558
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2( ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
In der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) ist im Abschnitt 3 "Konformitätsbewertung" unter § 12 "Einstufung von Druckgeräten" folgendes festgelegt:"Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 25442
Druckausgleichsbehälter sind Bauteile in hydraulischen Systemen, welche die Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit zwischen minimaler und maximaler Temperatur aufnehmen und so den Druck weitgehend konstant halten. Sie dienen der Druckhaltung.In einem Hydraulikspeicher (Hydrospeicher, hydropneumatischer Speicher) wird eine Flüssigkeit unter Druck gespeichert. Beim Entladen kann hydraulische Ene ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum im ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden sind. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in der Arbeitsstätte oder am Arbeitsplatz hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Den an den technischen Fortschritt angepassten Stand der Technik geben die nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln wieder (Nummer 1.3 Abs. 3 Anhang ArbStättV). Über die genannte TRGS 526 hinaus sind uns derzeit ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
- oder Brennstoff dient), unterliegen Füllanlagen nicht der Erlaubnispflicht nach § 18 Abs. 1 BetrSichV. Atemluftflaschen und Feuerlöscher sind z. B. keine ortsbeweglichen Druckgeräte nach TPED und unterliegen somit auch keiner Erlaubnispflicht.In Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufbau der Füllanlage kann es sich jedoch dennoch um eine überwachungsbedürftige Druckanlage handeln. Das ist immer dann der Fall ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
Erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, die in den Anwendungsbereich gemäß § 1 der 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung) fallen, müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.Das zitierte DVGW-Arbeitsblatt entspricht dem Stand 10/2014 und bezieht sich noch auf die "alte" Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Demnach galt, dass vom bzw. im Auftrag des Eigentümers der Gasleitungsanlage au ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42581
Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43227
Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
Druckanlagen sind gemäß TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 9 druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen. Bei der Einstufung ist neben dem Druck (=maximal zulässiger Druck) auch das Volumen sowie das „Druck-Liter-Produkt“ zu berücksichtigen.Der Umfang der Druckanlage sowie erforderliche Prüffristen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
einer Gasfüllanlage für entzündbare Gase tatsächlich geeignet sind, z. B. muss neben der Einhaltung des zulässigen Füllungsgrades nach der jeweiligen Verpackungsanweisung im Gefahrgutrecht (P200 ADR) auch sichergestellt sein, dass das Flaschenbündel gegenüber den bei der Verwendung als Pufferspeicher auftretenden Lastwechseln (auf Dauer/bis zum Austausch nach … Lastwechseln) beständig ist (s. auch § 5 Abs. 1 Satz 1 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
jedoch eine Festigkeitsprüfung der Anlagenteile erfolgen.Die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 Betriebssicherheitsverordnung beschriebene Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung ist Teil des Vorschriftentextes und somit unter Beachtung der genannten Voraussetzungen per se gegeben. Es bedarf dafür keiner behördlichen Zustimmung im Sinne des § 19 Abs. 6 Satz 2 ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873