Ergebnisse 1 bis 20 von 20 Treffern
Üblicherweise wird eine Werkstoffmischung aus einem oder mehreren polymeren Kunststoffen mit weiteren Zuschlagsstoffen als Compound bezeichnet. Damit handelt es sich im Sinne von REACH um eine Zubereitung, die in diesem speziellen Fall aus einem oder mehreren polymeren Bestandteilen und weiteren Zusätzen, wie Flammschutzmitteln, Antioxydantien, Glasfasern usw. besteht. REACH verlangt die Registrie ...
Stand: 24.06.2016
Dialog: 4866
Hierzu ist in den FAQ's des Reach-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA folgendes nachzulesen: "0076 In welcher Sprache muss die "Information nach Artikel 33" zur Verfügung gestellt werden? Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 selbst macht keine Aussage darüber in welcher Sprache dieses "zur Verfügung stellen von Information" gemäß Artikel 33 zu erfolgen hat.Entscheidend ist, dass der Abnehmer die ihm ...
Stand: 16.11.2018
Dialog: 42509
Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung sind die Anfo ...
Stand: 05.08.2016
Dialog: 5629
Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat. Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 4864
Chemicals Agency (ECHA), 2017, ISBN: 978-92-9020-042-0, Seiten 129, PDF-Datei, DOI: 10.2823/406347)Nach dem vorliegenden Beispiel muss dem Abnehmer des Kugelschreibers also mitgeteilt werden, dass sich der "Kandidatenstoff" Blei in der Kugelschreibermine befindet. Dazu sind zur Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit dem Kugelschreiber ggf. zusätzliche Informationen anzugeben, die aufgrund ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 43281
Naturstoffe sind gemäß Anhang V Nr. 7 und 8, soweit sie nicht chemisch verändert wurden (Nr. 7) bzw. die Kriterien in Nr. 8 erfüllen, von der Registrierung ausgenommen. Im Hinblick auf „Naturpolymere“ ist zu berücksichtigen, dass nicht das Polymere als solches, sondern die gebundenen Monomere registrierungspflichtig wären. Soweit diese gleichfalls Naturprodukte gemäß Anhang V Nr. 7 und 8 sind, ist ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4869
Wenn die neue EU-Chemikalienagentur am 1.Januar 2009 auf ihrer Homepage die Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlichen wird, kann der bulgarische Hersteller ersehen, welche anderen europäischen Hersteller die gleiche Substanz herstellen. Er kann seine vorhandenen Teste auf Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt zusammenstellen und muss anschließend zwecks gemeinsamer Registrierung ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 4096
die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...
Stand: 22.06.2016
Dialog: 4827
Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4889
Wenn ein zugelassenes Biozidprodukt unter anderem Namen durch einen anderen Zulassungsinhaber auf dem Markt bereitgestellt wird, muss dieser die Zulassung in dem betroffenen Mitgliedstaat bzw. in der Union gemäß Artikel 17 Absatz 7 Biozidverordnung beantragen.Der Verfahrensablauf wird in der Durchführungsverordnung Nr. 414/2013 festgelegt.Bei einer verwaltungstechnischen Änderung ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 43921
, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Lieferant stellt sicher, dass der Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) von den Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b Kenntnis hat, und dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar angebracht ist: ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43800
1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert ...
Stand: 19.07.2016
Dialog: 4645
registrieren. Seitens des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) werden hierzu derzeit Formblätter erstellt. Erfolgt seitens des Herstellers keine Vorregistrierung, empfiehlt sich ebenfalls der Kontakt zum Hersteller für eine einvernehmliche Lösung oder aber es muss ein anderer Hersteller gesucht werden. ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4867
. Kann er dies nicht, so hat er die Anforderungen nach Titel V – nachgeschaltete Anwender – zu erfüllen (z.B. eigener Sicherheitsbericht). Wird ein neuer Stoff durch chemische Umwandlung hergestellt, muss dieser nach Titel II registriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Stoff in oder außerhalb der EU vermarktet wird. REACH bezieht sich grundsätzlich auf die Herstellung von Stoffen. ...
Stand: 14.07.2016
Dialog: 4785
seine vorgesehene Funktion.b) Ein Stoff, der ausschließlich zur Erzielung einer bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaft dient, erfüllt seine vorgesehene Funktion:“ Entscheidend ist daher die Absicht, die mit dem Einsatz des pH-Neutralisierungsmittels verbunden ist. Es muss dabei um die Einstellung eines gewünschten pH-Wertes gehen (bzw. um die Erzielung einer bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaft ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42786
des (Mit-)Registrierungsdossiers im IUCLID-Format (kann auch online geschehen).6. Einreichung bei der ECHA, Zahlung der Registrierungsgebühr.7. Erhalt der Registriernummer, die zum Import der registrierten Menge berechtigt.Die Registrierung muss vor dem ersten Import (von mehr als 1 t) abgeschlossen sein. Die Kommunikation mit der ECHA erfolgt in Englisch; daher sind hier die jeweiligen Stichworte in Klammern ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43334
Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um Zwischen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 4691
Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen – ...
Stand: 08.07.2016
Dialog: 4909
und Nachverfolgbarkeit muss lückenlos sein. Die hier geltende Ausnahme und Definition bezüglich wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung ist sehr streng zu verstehen. Näheres zu diesem Thema auch in diesen Antworten auf der ECHA-Webseite (in Englisch): https://echa.europa.eu/support/qas-support/browse/-/qa/70Qx/view/ids/585https://echa.europa.eu/support/qas-support/browse/-/qa/70Qx/view/ids/844https ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 43548
Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...
Stand: 05.04.2018
Dialog: 42202