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Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

KomNet Dialog 4867

Stand: 30.06.2016

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Nachgeschaltete Anwender

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Frage:

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwendung in der Präregistrierungsphase? Wie bekomme ich Informationen, ob mein Lieferant für uns wichtige Rohstoffe vorregistrieren lässt und ob unsere Anwendung und die unserer Kunden bzw. die passenden Expositionsszenarien mit abgedeckt werden? Wie verhalte ich mich, wenn keine Vorregistrierung erfolgt ist oder die Anwendung nicht berücksichtigt wurde?

Antwort:

Als nachgeschalteter Anwender haben Sie in der Vorregistrierungsphase keinerlei Aufgaben. Die Vorregistrierung beginnt am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Am 1. Januar 2009 veröffentlicht die Agentur auf ihrer Webseite eine Liste mit diesen Stoffen incl. Stoffnamen und EINECS- bzw. CAS-Nummer. Anhand dieser Liste können Sie erkennen, ob Ihr gewünschter Stoff registriert werden soll. Aus der Vorregistrierung ergibt sich aber keine Verpflichtung zur Registrierung. Nicht erkennen können Sie, ob Ihr Vorlieferant registriert. Dies können Sie nur durch eine persönliche Kontaktaufnahme erfahren. Hierbei ist auch zu klären, ob ihre Anwendung über die vom Hersteller eingereichten Expositionsszenarien mit abgedeckt ist; wenn nicht, können Sie mit dem Hersteller dies einvernehmlich klären oder aber selber registrieren. Seitens des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) werden hierzu derzeit Formblätter erstellt.
Erfolgt seitens des Herstellers keine Vorregistrierung, empfiehlt sich ebenfalls der Kontakt zum Hersteller für eine einvernehmliche Lösung oder aber es muss ein anderer Hersteller gesucht werden.