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Sind Lebensmittelzusatzstoffe registrierungspflichtig, wenn sie auch in Zubereitungen der chemischen Industrie verwendet werden?

KomNet Dialog 4889

Stand: 20.07.2016

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Ist ein Stoff registrierungspflichtig, wenn er hauptsächlich als Zusatzstoff in Lebensmitteln enthalten ist, aber auch in Zubereitungen der chemischen Industrie verwendet wird?

Antwort:

Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006)