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Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen? Muss ich eine Zubereitung anmelden?

KomNet Dialog 4866

Stand: 24.06.2016

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen?

Antwort:

Üblicherweise wird eine Werkstoffmischung aus einem oder mehreren polymeren Kunststoffen mit weiteren Zuschlagsstoffen als Compound bezeichnet.
Damit handelt es sich im Sinne von REACH um eine Zubereitung, die in diesem speziellen Fall aus einem oder mehreren polymeren Bestandteilen und weiteren Zusätzen, wie Flammschutzmitteln, Antioxydantien, Glasfasern usw. besteht.
REACH verlangt die Registrierung von Stoffen, nicht von Zubereitungen (in diesem Fall Compounds). Als Hersteller/Importeur einer Zubereitung sind Sie für die Registrierung der (Inhalts-)stoffe der von Ihnen hergestellten/importierten Zubereitungen verantwortlich, wenn der jeweilige Stoff die Mengenschwelle von 1 t/a(Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) überschreitet.
Polymere sind (noch) von der Registrierung unter REACH ausgenommen. Stellen Sie das Polymer selber her oder importieren Sie ein Polymer, müssen Sie darauf achten, dass das Monomer, aus dem das Polymer hergestellt ist, registriert ist. D.h. Sie müssen das Monomer entweder selber registrieren oder darauf achten, dass Ihr Polymerlieferant Ihnen die Registriernummer des Monomers liefert (via Sicherheitsdatenblatt). Ansonsten sind Sie als Hersteller/Importeur einer Zubereitung nur für die Registrierung der übrigen Einzelbestandteile verantwortlich.
Wenn Sie Bestandteile Ihrer Zubereitungen zukaufen, ist der innereuropäische Hersteller dieser Bestandteile für die Registrierung verantwortlich. Wenn Sie von außerhalb Europas importieren, sind wiederum Sie als Importeur für die Registrierung zuständig. Sie müssen auf jeden Fall mit Ihren Lieferanten in Kontakt treten und diese fragen, ob sie die von Ihnen bezogenen Stoffe registrieren werden. Ob diese Ihnen dann auch Rezepturen mitteilen, hängt von der Güte der Lieferanten/Kundenbeziehung ab.