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Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

KomNet Dialog 4909

Stand: 08.07.2016

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Wir sind ein weltweit tätiges Unternehmen und stellen an unterschiedlichen Standorten Basischemikalien her. Unsere Vertriebsorganisation ist in der Schweiz als eigenständige rechtliche Einheit angesiedelt und vertreibt von dort aus Chemikalien, die in der EU hergestellt werden und auch Spezialprodukte, die im außereuropäischen Raum hergestellt werden. Da die Schweiz bekanntermaßen nicht Mitglied der EU ist, stellt sich für unser Unternehmen die nachfolgende Frage: Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden registrieren lassen oder muss dies der nachgeschaltete Anwender, d.h. der Kunde, tun? Kann der Importeur auch seinen Sitz außerhalb der EU besitzen und trotzdem Stoffe registrieren lassen?

Antwort:

Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig.

Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen – z.B. aus Service-Gründen oder weil es eine ganze Reihe von Abnehmern im EU-Raum gibt – so brauchen Sie eine eigenständige Organisationseinheit, die innerhalb der EU ansässig ist. Dies kann ggf. auch ein Bevollmächtigter sein.

Für die Stoffe, die durch Ihre Produktionsstandorte innerhalb der EU hergestellt werden, gilt die Registrierungspflicht bereits für den Hersteller.
Zwar wird bereits über eine Angleichung des schweizer Chemikalienrechtes diskutiert, konkrete Ergebnisse gibt es aber noch nicht. Denkbar ist ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, dass bei konsequenter Anwendung von REACH den schweizer Unternehmen eine gleichberechtigte Stellung gegenüber den Produzenten innerhalb der EU einräumt.