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In welcher Sprache muss die Information verfasst sein, zu der man als Unternehmen nach Artikel 33 der Reach-Verordnung verpflichtet ist?

Hierzu ist in den FAQ's des Reach-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA folgendes nachzulesen: "0076 In welcher Sprache muss die "Information nach Artikel 33" zur Verfügung gestellt werden? Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 selbst macht keine Aussage darüber in welcher Sprache dieses "zur Verfügung stellen von Information" gemäß Artikel 33 zu erfolgen hat.Entscheidend ist, dass der Abnehmer die ihm ...

Stand: 16.11.2018

Dialog: 42509

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Wie kann ich später in Erfahrung bringen, von wem ich welches registrierte Produkt für meine Anwendung kaufen kann?

die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt (sofern der registrierte Stoff gefährlich ist) benennen. Unabhängig von REACH ist es jedem Unternehmen freigestellt, im Internet oder sonstigen Verkaufsinformationen anzugeben, welche Stoffe bzw. Inhaltsstoffe bereits registriert sind. Im Hinblick auf die Frage, für welche Anwendung ein Stoff registriert wurde, ist eine Veröffentlichung in der Datenbank der EU-Agentur ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4863

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall. Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden: - die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

seine vorgesehene Funktion.b) Ein Stoff, der ausschließlich zur Erzielung einer bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaft dient, erfüllt seine vorgesehene Funktion:“ Entscheidend ist daher die Absicht, die mit dem Einsatz des pH-Neutralisierungsmittels verbunden ist. Es muss dabei um die Einstellung eines gewünschten pH-Wertes gehen (bzw. um die Erzielung einer bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaft ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786

Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

der REACH-Verordnung zusätzlich der Lieferant im Sinne von Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung. Dies bedeutet insbesondere, dass bei der auch kostenfreien Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen für Dritte für bspw. Auftragsarbeiten die Informationspflichten nach Titel IV der REACH-Verordnung (Artikel 31 bis 36) einzuhalten sind (bspw. die Weitergabe des Sicherheitsdatenblatts, sofern ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

Die REACH-Verordnung trifft in Artikel 33 Absatz 1 keine konkreten Angaben darüber, wie die Informationen über einen Stoff der sog. "Kandidatenliste", der in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist, dem Abnehmer des Erzeugnisses zur Verfügung gestellt werden müssen. Mindestens ist jedoch der Name dieses Stoffes anzugeben.Durch ein Urteil ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281

Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen? Muss ich eine Zubereitung anmelden?

) von der Registrierung unter REACH ausgenommen. Stellen Sie das Polymer selber her oder importieren Sie ein Polymer, müssen Sie darauf achten, dass das Monomer, aus dem das Polymer hergestellt ist, registriert ist. D.h. Sie müssen das Monomer entweder selber registrieren oder darauf achten, dass Ihr Polymerlieferant Ihnen die Registriernummer des Monomers liefert (via Sicherheitsdatenblatt). Ansonsten ...

Stand: 24.06.2016

Dialog: 4866

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung sind die Anfo ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat. Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864

Müssen auch natürliche Stoffe (hier: Guarkernmehl) registriert werden? Muss ein Endprodukt mit 85% Naturstoff angemeldet werden?

Naturstoffe sind gemäß Anhang V Nr. 7 und 8, soweit sie nicht chemisch verändert wurden (Nr. 7) bzw. die Kriterien in Nr. 8 erfüllen, von der Registrierung ausgenommen. Im Hinblick auf „Naturpolymere“ ist zu berücksichtigen, dass nicht das Polymere als solches, sondern die gebundenen Monomere registrierungspflichtig wären. Soweit diese gleichfalls Naturprodukte gemäß Anhang V Nr. 7 und 8 sind, ist ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4869

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

OSOR, wie kann ein bulgarischer Hersteller an einem Konsortium teilnehmen?

Wenn die neue EU-Chemikalienagentur am 1.Januar 2009 auf ihrer Homepage die Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlichen wird, kann der bulgarische Hersteller ersehen, welche anderen europäischen Hersteller die gleiche Substanz herstellen. Er kann seine vorhandenen Teste auf Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt zusammenstellen und muss anschließend zwecks gemeinsamer Registrierung ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4096

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Sind Lebensmittelzusatzstoffe registrierungspflichtig, wenn sie auch in Zubereitungen der chemischen Industrie verwendet werden?

Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...

Stand: 20.07.2016

Dialog: 4889

Was ist zu beachten, wenn ein zugelassenes Biozid umbenannt, umetikettiert und unter einem neuen Produktnamen verkauft wird?

Wenn ein zugelassenes Biozidprodukt unter anderem Namen durch einen anderen Zulassungsinhaber auf dem Markt bereitgestellt wird, muss dieser die Zulassung in dem betroffenen Mitgliedstaat bzw. in der Union gemäß Artikel 17 Absatz 7 Biozidverordnung beantragen.Der Verfahrensablauf wird in der Durchführungsverordnung Nr. 414/2013 festgelegt.Bei einer verwaltungstechnischen Änderung ...

Stand: 08.04.2024

Dialog: 43921

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Lieferant stellt sicher, dass der Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) von den Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b Kenntnis hat, und dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar angebracht ist: ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

registrieren. Seitens des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) werden hierzu derzeit Formblätter erstellt. Erfolgt seitens des Herstellers keine Vorregistrierung, empfiehlt sich ebenfalls der Kontakt zum Hersteller für eine einvernehmliche Lösung oder aber es muss ein anderer Hersteller gesucht werden. ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867

Welche Pflichten habe ich als Exporteur von chemischen Formulierungen ins Nicht-EU-Ausland in Abhängigkeit von der Herkunft der Rohstoffe?

. Kann er dies nicht, so hat er die Anforderungen nach Titel V – nachgeschaltete Anwender – zu erfüllen (z.B. eigener Sicherheitsbericht). Wird ein neuer Stoff durch chemische Umwandlung hergestellt, muss dieser nach Titel II registriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Stoff in oder außerhalb der EU vermarktet wird. REACH bezieht sich grundsätzlich auf die Herstellung von Stoffen. ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4785

Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

des (Mit-)Registrierungsdossiers im IUCLID-Format (kann auch online geschehen).6.      Einreichung bei der ECHA, Zahlung der Registrierungsgebühr.7.      Erhalt der Registriernummer, die zum Import der registrierten Menge berechtigt.Die Registrierung muss vor dem ersten Import (von mehr als 1 t) abgeschlossen sein. Die Kommunikation mit der ECHA erfolgt in Englisch; daher sind hier die jeweiligen Stichworte in Klammern ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334

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