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des Indexpatienten, wofür die Zustimmung der Betroffenen erforderlich ist." Schon allein der genutzte Begriff der Recherchen lässt sich nicht zwingend mit einer Blutuntersuchung vereinbaren, sondern umfasst vor allem die Sammlung von vorhandenen Informationen. Auch fordert die TRBA 250 schon die Zustimmung des Betroffenen, daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Information und schon gar eine Blutuntersuchung ...
Stand: 27.04.2016
Dialog: 26486
Die Infektionsgefährdung in einem Betrieb bei der Benutzung eines Handlaufes dürfte im Allgemeinen geringer sein als diesbezügliche Gefährdungen aus dem Alltag, die z. B. von Handgriffen an Einkaufswagen und Zapfpistolen an Tankstellen, von Geldautomatentastenfeldern oder etwa dem Händeschütteln ausgehen.Das Infektionsrisiko und die Ausbreitung von Krankheitserregern im Alltag und im Betrieb kann ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19984
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 25953
Vorsorge nach ArbMedVV. Im Gegensatz zu den AMR haben AME keine Vermutungswirkung, sondern allein Empfehlungscharakter. ...
Stand: 14.09.2021
Dialog: 24480
der Untersuchung macht jedoch Sinn für die Beschäftigten, da sie der Gesundheit am Arbeitsplatz dient und in der Regel keine beruflichen Nachteile entstehen, da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bis auf seltene Ausnahmen, die dann der Zustimmung des Mitarbeiters bedürfen, nicht mitarbeiter-, sondern arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge enthält ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Somit bekommt nicht derjenige Probleme, der dem Epileptiker hilft, sondern derjenige, der ihm wissentlich Hilfe verweigert! Ob das von Ihnen beschriebene Verfahren für den Einzelfall sinnvoll ist, sollte mit dem zuständigen Betriebsarzt abgesprochen werden. Unserer Auffassung nach spricht prinzipiell nichts dagegen. Umfangreiche Informationen ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090
Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
, deren Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind.Die Antwort zu dieser Frage kann nur der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung entnommen werden.Handelt es sich bei der Untersuchung aber nicht um eine arbeitsmedzinische, sondern um eine Untersuchung aufgrund verkehrsrechtlicher Bestimmungen, kann auf der Grundlage von Arbeitsschutzvorschriften keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
. zu einem plötzlichen Bewußtseinsverlust, ist eine Information von Vorgesetzten und Ersthelfern angeraten und ggf. gefahrgeneigte Tätigkeiten zu meiden. Aber auch dann ist zunächst ein Gespräch mit dem Mitarbeiter (der ja nicht entmündigt ist) zu suchen. Ein gut eingestellter Diabetes macht nicht untauglich zum Besteigen von Leitern. Unterzuckerungen entstehen ja nicht plötzlich beim Besteigen großer Höhen, sondern ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Toxikologische und gefahrstoffrechtliche Bewertung: Unter den durch chemische Substanzen verursachten Verletzungen sind Verätzungen mit wasserfreiem Fluorwasserstoff (HF) und seinen wässrigen Lösungen (Flusssäure) medizinisch als besonders kritisch zu betrachten. Dabei ist nicht allein die Säurewirkung, die durch Wasserstoffionen (H+) vermittelt wird, entscheidend, sondern das hohe ...
Stand: 06.09.2017
Dialog: 1391
Schutz der Beschäftigten gegeben, jedoch können z.B. Leckagen, unsachgemäße Anwendung u. v. m. auftreten; außerdem können auch neue Gefährdungen hinzukommen.Im Sinne des Arbeitsschutzes dienen die Ergebnisse der Vorsorge nicht nur dem individuellen Schutz, sondern durch Rückkopplung auch zur Wirksamkeitsüberprüfung und Optimierung des systematischen betrieblichen Gesundheitsschutz ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
sein, den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) hinzuzuziehen.Bei allergischen Reaktionen kann vielfach nur Abhilfe geschaffen werden, wenn ein Kontakt mit dem die allergische Reaktion auslösenden Stoff konsequent vermieden wird.Ob Ausgleichstage für die belastende Tätigkeit gewährt werden, ist keine arbeitsschutzrechtliche Frage sondern ist arbeitsrechtlich zu klären. Hierzu sollten ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 11620
Eingliederungsmanagement, sondern eher um eine Eignungsuntersuchung (vergleichbar einer Einstellungsuntersuchung) handeln, weisen wir auf die DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis hin.Da hier wesentliche arbeitsrechtliche Belange betroffen sind, empfehlen wir, dass Sie sich in der Angelegenheit direkt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. einer entsprechend autorisierten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" ist unter 5.3.1 Erste-Hilfe-Material u. a. nachzulesen, dass beide Verbandkästen sich nicht in der Art des Erste-Hilfe-Materials unterscheiden, sondern nur in der Menge. Zwei kleine ersetzen einen großen. Sie sind nach aktuellen Erkenntnissen in der Notfallmedizin für den betrieblichen Bereich konzipiert worden.Nach unserer Einschätzung sollte ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 44062
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden.Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
. der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist." Die Weitergabe von Befunden an den Arbeitgeber ist somit in der ArbMedVV nicht vorgesehen, sondern ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Vorsorge miterledigt, sondern müssen unabhängig davon veranlasst, arbeitsrechtlich vereinbart und in ihrem Umfang festgelegt werden.Bei Eignungsuntersuchungen muss von Seiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht werden. Gelingt dies nicht, ist ein Tätigkeitsausschluss die Folge, der dazu führt, dass der Beschäftigte einen bestimmten ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
, möglich bzw. wahrscheinlich ist. Im Fall von Flüchtlingen kann evtl. in Abhängigkeit der jeweiligen Lebensverhältnisse und Abstammung eine höhere Durchseuchung mit infektiösen Krankheitserregern bestehen. Eine generelle Aussage ohne eingehende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse ist jedoch nicht statthaft, sondern Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung im jeweiligen Fall. Zu beachten ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
nach Maßgabe einer anderen Rechtsvorschrift.Auch die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach § 6 Absatz 3 ArbZG sind für die Nachtarbeitnehmer/-innen nicht verpflichtend, sondern sie haben das Recht sich untersuchen zu lassen. Die Möglichkeit, dieses Recht wahrzunehmen, muss durch den Arbeitgeber organisiert werden, z. B. durch Beauftragung des jeweiligen Betriebsarztes/der Betriebsärztin ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287