Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche arbeits-(zeit-)rechtlichen Regelungen bestehen für Mitarbeiter, die durch das Fällen von Platanen allergisch stark belastet sind?

KomNet Dialog 11620

Stand: 04.08.2019

Kategorie: Gesundheitsschutz > Allergien > Allergien der Haut

Favorit

Frage:

Unsere Mitarbeiter im Wald müssen Platanen fällen. Die feinen Härchen dieser Bäume gehen in die Augen und Nase und verursachen starken Juckreiz auf der gesamten Haut. Gibt es eine Regelung, wie lange man am Stück diese Arbeit verrichten sollte oder ob eventuell dafür freie Tage gewährt werden können?

Antwort:

Der Arbeitgeber muss die Arbeit grundsätzlich so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den nötigen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu bewerten, ob von den Platanen mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen.


Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob und welche persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, wie die Tätigkeit ausgeführt werden kann und wie die max. Einsatzzeit dabei ist.


Schutzmaßnahmen können z.B. aus der TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten" entnommen werden (www.baua.de/TRBA).


Da es sich hier um eine arbeitsmedizinische Problematik handelt, sollte in jedem Fall der Betriebsarzt beteiligt werden. Auch kann es empfehlenswert sein, den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) hinzuzuziehen.

Bei allergischen Reaktionen kann vielfach nur Abhilfe geschaffen werden, wenn ein Kontakt mit dem die allergische Reaktion auslösenden Stoff konsequent vermieden wird.


Ob Ausgleichstage für die belastende Tätigkeit gewährt werden, ist keine arbeitsschutzrechtliche Frage sondern ist arbeitsrechtlich zu klären. Hierzu sollten Sie ihre Personalvertretung ansprechen.


Hinweis: Ihre Beschreibung weist darauf hin, dass Ihre Mitarbeiter beim Fällen der Platanen möglicherweise mit den Gifthaaren der Eichenprozessionsspinner-Raupen in Kontakt kommen. Diese Tiere meiden zwar Platanen, wenn aber in der Nähe Eichen stehen, sollten Sie klären, ob die von den Mitarbeitern beschriebenen Beschwerden  von den Gifthaaren der Eichenprozessionsspinnerraupen verursacht werden. Weitere Informationen zu der Thematik werden z.B. von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft angeboten.