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Darf ein an Diabetes erkrankter Mitarbeiter regelmäßig auf der Leiter arbeiten? Muss ihm die G 41 angeboten werden?

KomNet Dialog 18498

Stand: 10.05.2013

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Sonstige arbeitsmedizinische Fragen

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Frage:

Arbeiten mit Absturzgefahr Wir haben einen Mitarbeiter, der spritzt sich regelmäßig Insulin. Darf er regelmäßig mit Arbeiten auf Leitern (ca. 5 m) beauftraget werden? Was muss ich beachten, z.B. G 41 anbieten? Darf er auf Leitern arbeiten, bis er untersucht wurde? Was mache ich, wenn er die Untersuchung ablehnt? Danke!

Antwort:

Primär liegt der Umgang mit seiner Erkrankung im Einfluß- und Verantwortungsbereich des betroffenen Mitarbeiters, und zwar sich selbst gegenüber. Er hat seine Erkrankung zu behandeln und muss sich für den Alltag und sein Leben handlungsfähig halten. Wenn er Probleme mit der Behandlung und Kontrolle seiner Erkrankung hat, z.B. zu Unterzuckerungen neigt, muss er das mit seinem behandelnden Arzt klären. Er kann sinnvollerweise seinen Betriebsarzt informieren und sollte ihn bei Interaktionen zwischen seiner Erkrankung und der geschuldeten Arbeitsleistung informieren und sich dort Rat holen.

Für den Arbeitgeber bestehen zunächst keine besonderen Pflichten, etwa für besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen zu sorgen.

Sollte es im Betrieb zu einem Ereignis gekommen sein, wie z.B. zu einem plötzlichen Bewußtseinsverlust, ist eine Information von Vorgesetzten und Ersthelfern angeraten und ggf. gefahrgeneigte Tätigkeiten zu meiden. Aber auch dann ist zunächst ein Gespräch mit dem Mitarbeiter (der ja nicht entmündigt ist) zu suchen. Ein gut eingestellter Diabetes macht nicht untauglich zum Besteigen von Leitern. Unterzuckerungen entstehen ja nicht plötzlich beim Besteigen großer Höhen, sondern durch mangelhafte Behandlung der chronischen Erkrankung und gleichzeitig Fehlern in der Lebensführung.