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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe von Tätigkeit ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
des Arbeitgebers. Die gesetzliche Verpflichtung zum BEM zielt darauf ab, durch geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis im Einzelfall möglichst dauerhaft zu sichern. Hierbei ist zu sagen, dass Datenschutz und Schweigepflicht (wie z. B. die betriebsärztliche Schweigepflicht) durch das BEM nicht berührt werden. Ihre Schwiegermutter ist nicht verpflichtet eine Schweigepflichtentbindungserklärung ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
(AMR). Im § 3 ArbMedVV sind die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers aufgeführt. Danach hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."(2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
Maßgeblich für die Einbindung in die betriebsärztliche Betreuung und somit die Impfpflichten des Arbeitgebers ist die Frage, ob es sich um Arbeitnehmer handelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist anzusehen, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird bzw. wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
Laut § 167 Abs 2 SGB IX ist es der Arbeitgeber, der dies "klärt". Er kann dies im Grunde so machen wie er möchte. Damit das BEM-Akzeptanz im Unternehmen findet (und nur dann kann es erfolgreich sein), wird in vielen Unternehmen ein BEM-Team gebildet, das aus sogenannten "BEM-Beauftragten" besteht. Dabei gibt es häufig Vertreter*innen des Arbeitgebers sowie der Interessenvertretung gleichermaßen ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 43576
Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
),-einer Prüfung der Stellung der Augen,-einer Prüfung des zentralen Gesichtsfeldes, und-einer Prüfung des Farbsinnes sowiec)eine ärztliche Beurteilung und persönliche Beratung, einschließlich Mitteilung des Ergebnisses.(2) Beschäftigte haben das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung, wenn sich diese aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung als erforderlich erweist (Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden." ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt und wird durch die arbeitsmedizinische Regel AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung konkretisiert:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind neben den persönlichen Daten der Beschäftigten der Anlass und das Datum der Vorsorge sowie Bestätigung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
gefordert werden.Grundsätzlich besteht keine Pflicht des Arbeitgebers Kosten für Fahrerlaubnisse der Beschäftigten zu übernehmen. Ob sich aus arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ggf. etwas anderes ergibt, wäre gesondert - arbeitsrechtlich - zu klären.Für weitere Informationen verweisen wir auf die DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen. ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
begründet werden und in der Unterweisung muss auf die Möglichkeit der Wunschvorsorge ausdrücklich hingewiesen werden (da ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt das Recht auf Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV erhalten). Bei Änderung der Arbeitsbedingungen muss dies neu überprüft werden.Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen in den Rauchgasen:Hier kann der Arbeitgeber entweder ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
) die Landesdatenschutzgesetze, Anwendung. Neben den ausdrücklich normierten Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht im StGB, den Datenschutzgesetzen und in der BO folgt der Anspruch des Patienten auf Verschwiegenheit des Arztes aus einer Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag und aus dem durch das Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bei Verstößen gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Grundsatz des Rechts auf Selbstbestimmung des Individuums wird somit in der ArbMedVV in Hinblick auf die körperlichen oder klinischen Untersuchungen eindeutig klargestellt.Die individuelle Aufklärung und Beratung des oder der Beschäftigten durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beinhaltet die Befragung zur Krankenvorgeschichte (Anamnese), zu den Arbeitsplatzverhältnissen und den ausgeübten ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Die Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469