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Kann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber zum BEM-Beauftragten bestellt werden?

KomNet Dialog 43576

Stand: 07.09.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Gesundheitsförderung

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Frage:

Kann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber zum BEM-Beauftragten bestellt werden? Oder ist dies Aufgabe eines Mitarbeiters des Arbeitgebers (Personalabteilung usw.)? Da ein Betriebsrat den BEM-Prozess begleiten und überwachen soll, wäre eine solche Funktion überhaupt sinnvoll?

Antwort:

Laut § 167 Abs 2 SGB 9 ist es der Arbeitgeber, der "klärt". Er kann dies im Grunde so machen wie er möchte. Damit das BEM Akzeptanz im Unternehmen findet (und nur dann kann es erfolgreich sein), wird in vielen Unternehmen ein BEM-Team gebildet, das aus sogenannten "BEM-Beauftragten" besteht. Dabei gibt es häufig Vertreter*innen des Arbeitgebers sowie der Interessenvertretung gleichermaßen.


Ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder als BEM-Beauftragte zu "benennen" oder zu "bestellen" entspricht erstens nicht dem Gesetz und zweitens gäbe es Probleme, wenn die BEM- berechtigte Person keine Teilnahme des BR wünscht. Empfehlenswert ist IMMER, gemeinsam mit Arbeitgeber und Interessenvertretung zu überlegen, wer am besten für das BEM verantwortlich ist - also auch die Gespräche führt. Das sollte eine Person/mehrere Personen/ein Team sein, der/dem die Beschäftigten und der Arbeitgeber vertraut.