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Kann ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber zum BEM-Beauftragten bestellt werden?
KomNet Dialog 43576
Stand: 23.05.2025
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Gesundheitsförderung
Frage:
Kann ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber zum BEM-Beauftragten bestellt werden? Oder ist dies Aufgabe eines Mitarbeiters des Arbeitgebers (Personalabteilung usw.)? Da ein Betriebsrat den BEM-Prozess begleiten und überwachen soll, wäre eine solche Funktion überhaupt sinnvoll?
Antwort:
Laut § 167 Abs 2 SGB IX ist es der Arbeitgeber, der dies "klärt". Er kann dies im Grunde so machen wie er möchte. Damit das BEM-Akzeptanz im Unternehmen findet (und nur dann kann es erfolgreich sein), wird in vielen Unternehmen ein BEM-Team gebildet, das aus sogenannten "BEM-Beauftragten" besteht. Dabei gibt es häufig Vertreter*innen des Arbeitgebers sowie der Interessenvertretung gleichermaßen.
Ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder als BEM-Beauftragte zu "benennen" oder zu "bestellen" entspricht erstens nicht dem Gesetz und zweitens gäbe es Probleme, wenn die BEM- berechtigte Person keine Teilnahme des BR wünscht. Empfehlenswert ist IMMER, gemeinsam mit Arbeitgeber und Interessenvertretung zu überlegen, wer am besten für das BEM verantwortlich ist - also auch die Gespräche führt. Das sollte eine Person/mehrere Personen/ein Team sein, der/dem die Beschäftigten und der Arbeitgeber vertraut.
Auf die DGUV Information 206-031 - Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM. Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung weisen wir hin.