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der Überprüfung der Dienstfähigkeit allein auf der Basis des ASIG nicht zulässig. Ob in diesem Fall eine Überprüfung der Dienstfähigkeit ohne körperliche Untersuchung möglich ist, ist ohne nähere Kenntnis des Einzelfalls nicht möglich. Es gibt durchaus medizinisch eindeutige Sachverhalte, die auch ohne körperliche Untersuchung zu beurteilen sind. Ob ein solcher vorliegt, kann von hier aus nicht beurteilt ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine P ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Zu Ihrer Frage, ob die Hilfeleistenden Probleme bekommen, möchten wir auf § 323c Strafgesetzbuch zur unterlassenen Hilfeleistung hinweisen: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Folgendes ist in der Druckluftverordnung (DruckLV) festgelegt: "§ 1 Geltungsbereich:(1) Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.(2) Diese Verordnung gilt nicht für Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und für Taucherarbeiten." Demnach greift die DruckLV hier nicht. Vor Aufnahme der Tätigkeiten als Forschungstaucher ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
Impfungen als Mittel ergeben sich aus dem § 6 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort steht geschrieben:"[...] Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäfti ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten (vgl. auch AMR 6.4)." (Hervorh. durch KomNet)Fazit:Der Arzt oder die Ärztin informiert den oder die Beschäftigte/n über Termine für Folgeimpfungen. Sie sind kein Bestandteil der Vorsorgebescheinigung und dürfen ohne Zustimmung der oder des Beschäftigten ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
kann. Hierbei wird zwischen Pflicht- (§ 4), Angebots- (§ 5) und Wunschvorsorge (§ 5a) unterschieden. Die Vorgaben zur Veranlassung von Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge werden im Anhang zur ArbMedVV geregelt. Eine generelle Aussage ist ohne Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplatzverhältnisse nicht zu treffen, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Gegensatz ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
möglich.Besteht der Verdacht auf Vorliegen einer Berufserkrankung, so ist eine genaue arbeitstechnische Analyse erforderlich, die auch auf die Identifizierung der verwendeten Azofarbstoffe abzielt.Nitroverdünnung:Die sog. (Universal-)Nitroverdünnung ist ein Gemisch aliphatischer, aromatischer und anderer Kohlenwasserstoffe ohne einheitliche Zusammensetzung. Sie wird als Lösemittel für Farben und Lacke ...
Stand: 02.04.2019
Dialog: 5154
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
Nach § 4 - Besetzung von Rettungsmitteln des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) gilt Folgendes:"(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. D ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die in Kläranlagen oder in der Kanalisation nicht gezielte Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen ausführen, eine Pflichtvorsorge hinsichtlich Hepatitis-A-Virus zu veranlassen (Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - in Verbindung mit der ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
für die Veranlassung von Pflichtvorsorge dargelegt. Mit deren Hilfe sollen die betrieblich Verantwortlichen in die Lage versetzt werden, praxisnah und möglichst ohne Inanspruchnahme externer Fachleute oder messtechnischer Dienste die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen kann, am Arbeitsplatz durchzuführen und die Indikation zur Veranlassung ...
Stand: 08.10.2018
Dialog: 23847
. In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" heißt es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Verbandkästen ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden können. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.Normen liegen uns im Regelfall nicht vor, daher können wir keine weitergehenden Informationen hierzu geben. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth Verlag beziehen. Für DIN-Vorschriften gibt das Deutsche ...
Stand: 27.07.2022
Dialog: 43621
eine entsprechende berufliche Gefährdung besteht. Eine Duldungspflicht bzgl. einer Impfung besteht nicht, die Tätigkeit kann auch ohne Durchführung der empfohlenen Impfung, jedoch mit entsprechender Beratung/Unterweisung und Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ausgeübt werden.§ 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV führen hierzu aus:"Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
kann die Bestimmung des Immunstatus ablehnen. Auch dies darf der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht mitteilen. Ob durch die besondere Situation der Schwangeren, zum Schutze des ungeborenen Kindes, die ärztliche Schweigepflicht in den Hintergrund tritt, sofern eine Gefährdung des ungeborenen Kindes erkennbar ist, ist nicht in der ArbMedVV geregelt. Hier ist dann ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
(A-Staub) und bei Tätigkeiten mit einatembaren Staub (E-Staub), wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für diese nach der GefStoffV nicht eingehalten wird.Für Stäube ohne spezielle toxische Wirkung gilt für den A-Staub ein AGW von 1,25 mg/m³ und für den E-Staub ein AGW von 10 mg/m³. Die Gesamtheit der Werte für A- und E-Staub wird als Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) bezeichnet.Ob der AGW im konkreten ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640