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) von mit Körperflüssigkeiten kontaminierten Medizinprodukten handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten der Schutzstufe 2 (TRBA 250 Nr. 5.4). Potenziell infektiöse Instrumente sind in einem getrennten Raum aufzubereiten. Der Raum darf nicht zu anderen Zwecken der offenen Lagerung, des Umkleidens oder als Sozialraum genutzt werden. Die nach Landesrecht bestimmten Träger und Durchführenden des Rettungsdienstes stehen ...
Stand: 04.04.2014
Dialog: 20821
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Das Sicherheitsdatenblatt enthält u.a. Informationen (z. B. Identität des Produkts) und Umgangsempfehlungen über Stoffe und Stoffgemische, die dazu dienen, bei gewerbsmäßigem Umgang mit diesen Stoffen sowohl dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz als auch dem Umweltschutz gerecht zu werden.Das Vorhandensein von Gefahrstoffen in Arbeitsbereichen wird im Rahmen ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42522
Die Formulierung unter Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV lautet (Auszug):(1) Pflichtvorsorge bei: 1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:(...)Nach der Begriffsdefinition im § 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV sind "Gefahrstoffe"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sindgefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
) ausdrücklich Bezug. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang auch ermitteln, ob und in welchem Umfang die Beschäftigten tatsächlich Gefahrstoffen ausgesetzt sind, sowie welches Gefährdungspotenzial die einzelnen Gefahrstoffe besitzen. In Abhängigkeit davon muss er festlegen, welche Maßnahmenstufe nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der GefStoffV anzuwenden ist.Die arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
-Hilfe-Material so aufzubewahren ist, dass es vor schädigenden Einflüssel geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist.Die Lagerung des Erste-Hilfe-Materials in einem abgeschlossenen Raum entspricht nicht den v.g. Anforderungen. Wir empfehlen, die Situation im Arbeitsschutzausschuss (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz) und mit den entsprechend Beteiligten (Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 11017
Ja, die Regelungen hierzu finden sich in Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j) derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Angebotsvorsorge bei:(...)2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:(...)j) Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft," ...
Stand: 06.06.2019
Dialog: 42748
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.Im Hinblick auf Gefahrstoffe sind Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt und durch Brand und Explosionen zu beurteilen, wobei Arbeitsschutz nach dem „TOP-Prinzip“ umzusetzen ist. Gefahren sind immer direkt ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
Staubfraktionen definiert, Die E-Staubfraktion ist der Anteil am Staub, der einatembar ist. Die A-Staubfraktion ist derjenige Anteil der einatembaren Staubfraktion, der Alveolen (Lungenbläschen) und Bronchien erreichen kann.Laut Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist Pflichtvorsorge u.a. erforderlich bei Tätigkeiten mit alveolengängigem Staub ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfAMed/pdf/Arbeitsmedizinische-Praevention-FAQ.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Die o.g. FAQ-Antwortliste ist eine Präzisierung der ArbmedVV durch den Gesetzgeber am Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Übergeordnet steht in der ArbmedVV: (1) Pflichtvorsorge bei:1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:…Alveolengängiger Staub (A-Staub ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42471
nach Ablauf des Verfalldatums.Ansonsten sind Mittel zur Ersten Hilfe bei Verschmutzung oder Beschädigung auszutauschen. Sie sind – ausgenommen Pflastermaterial – bei sauberer und trockener Lagerung lange Zeit einsatzfähig." In der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" findet sich unter der Nummer 5.3.1 noch folgendes:"Nach dem geltenden Medizinproduktegesetz muss Verbandmaterial eine CE ...
Stand: 26.01.2021
Dialog: 43453
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25953
eine arbeitsmedizinische Vorsorge ergeben kann.In Bezug auf die arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen führt die DGUV Information 213-040 "Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" aus:"1.4.7 Arbeitsmedizinische VorsorgeIm Regelfall ist bei Tätigkeiten mit den beschriebenen Wasseraufbereitungschemikalien keine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig. Allerdings ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
Sie nur Medikamente, die nachweislich ärztlich verordnet sind. Die der Kindertageseinrichtung vorzulegende ärztliche Verordnung sollte folgende Punkte enthalten:• genaue Bezeichnung des Medikaments• genaue Dosierung• Uhrzeit und Form der Verabreichung• erforderliche Lagerung des Medikaments• mögliche Nebenwirkungen• Maßnahmen, die im Notfall zu ergreifen sind• Name und Telefonnummer des behandelnden ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 12117
:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279