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In der AMR 2.1 sind sämtliche Gefahrstoffe aufgeführt, welche einer Angebots-/Pflichtuntersuchung unterliegen. Entnehme ich das Vorhandensein dieser Stoffe dem Sicherheitsdatenblatt?

KomNet Dialog 42522

Stand: 29.11.2018

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

ArbMedVV: Angebots-/Pflichtuntersuchungen (Gefahrstoffe) In der AMR 2.1 sind sämtliche Gefahrstoffe aufgeführt, welche einer Angebots-/Pflichtuntersuchung unterliegen. Entnehme ich das Vorhandensein dieser Stoffe dem Sicherheitsdatenblatt? Falls ja, werden die Stoffe genauso genannt dort aufgeführt, oder handelt es sich bei den in den AMR aufgeführten Stoffen lediglich um Oberbegriffe chemischer Zusammensetzungen?

Antwort:

Das Sicherheitsdatenblatt enthält u.a. Informationen (z. B. Identität des Produkts) und Umgangsempfehlungen über Stoffe und Stoffgemische, die dazu dienen, bei gewerbsmäßigem Umgang mit diesen Stoffen sowohl dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz als auch dem Umweltschutz gerecht zu werden.

Das Vorhandensein von Gefahrstoffen in Arbeitsbereichen wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft. Hierbei können Sicherheitsdatenblätter wichtige Informationen über Stoffe und Stoffgemische liefern.

In der AMR 2.1 werden Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge genannt.

Die Stoffe bzw. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die arbeitsmedizinische Vorsorge (Angebots- bzw. Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen bzw. anzubieten sind, sind in der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) aufgeführt.