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Monaten nach der Erstvorsorge, jede weitere Vorsorge innerhalb von 36 Monaten nach der vorangegangenen Vorsorge angeboten werden.Darüber hinaus können vorzeitige Nachuntersuchungen nach ärztlichem Ermessen im Einzelfall oder auf Wunsch der Beschäftigten durchgeführt werden, wenn diese einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz und auftretenden Beschwerden ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Zu Ihrer Frage, ob die Hilfeleistenden Probleme bekommen, möchten wir auf § 323c Strafgesetzbuch zur unterlassenen Hilfeleistung hinweisen: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheits ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090
Im vorliegenden Fall muss die Therapie für die Thromboseprophylaxe infolge der Gerinnungsstörung durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Eine in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Patientin hat gem. § 27 SGB V Anspruch auf die Krankenbehandlung und auch gem. § 31 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln. Der zugelassene Kassenarzt darf ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 24619
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
"Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätitgkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (AMR 6.5).Sollte sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung herausstellen, so kann eine Impfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Einzelfall erforderlich sein, auch wenn diese nicht explizit in der ArbMedVV genannt wird.Hinweis:Weitere Informationen ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Zunächst sollten Sie klären, ob es bei den vom Arbeitgeber Ihrer Schwiegermutter vorgesehenen Maßnahmen um Maßnahmen handelt, die im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagement - BEM - durchgeführt werden sollen.Rechtsgrundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement ist § 167 Abs. 2 SGB IX: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen g ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
der Biostoffverordnung und nicht gezielten Tätigkeiten, die der Schutzstufe 2 der Biostoffverordnung zuzuordnen oder vergleichbar sind, kann laut ArbMedVV die Angebotsvorsorge entfallen, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung und auf Grund der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht von einer Infektionsgefährdung auszugehen ist [Anhang ArbMedVV Teil 2 Abs. 2 Nr. 1b)]. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Pflichtvorsorgen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitsschutzmaßnahme, die sich wesentlich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ableitet.In der beschriebenen Pflegeeinrichtung sind Indexpatienten mit Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) nicht bekannt. Nach Gefährdungsbeurteilung ergibt sich keine "erhöhte" Verletzungsgefahr oder Infektionsgefahr hinsichtlich HBV ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42644
nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. (§ 10 Arbeitsschutzgesetz)Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Grundanforderung muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42454
durchgeführt hat. Fristen für die Aufbewahrung dieser ärztlichen Unterlagen finden sich in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6.1. Angaben zu einer möglichen Übergabe der ärztlichen Unterlagen von einem Betriebsarzt auf seinen Nachfolger werden hier nicht gemacht. Es finden sich aber in einigen spezifischen Rechtsvorschriften entsprechende Regelungen, z.B. im § 127 der Strahlenschutzverordnung.Allgemeine ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Die Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):„Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
Grundlage einer Impfempfehlung muss immer die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die geplante Tätigkeit sein. Für das Ohrlochstechen umfasst dies sicher die Beschreibung der sachgerechten Handhabung der Ohrlochpistole inclusive der Geräte- und Flächen-Desinfektion vor und nach Gebrauch, das Verwenden steriler "Erststecker", die Haut-Desinfektion des Patienten-/Kundenohres ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44052
Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt beraten ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 6586
mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung hinsichtlich Hepatitis-A-Virus (HAV), Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV). Ob diese Expositionsbedingungen gegeben sind, muss durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Diese ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305