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Wäre die Einnahme von Antidepressiva ein Ausschlusskriterium im Rahmen der Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten?

KomNet Dialog 24619

Stand: 10.01.2025

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Eignungsuntersuchungen

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Frage:

Wäre die Einnahme von Antidepressiva ein Ausschlusskriterium im Rahmen der Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten?

Antwort:

Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva durch die zu untersuchende Person. Die Einnahme von Antidepressiva an sich ist noch kein Ausschlusskriterium.

Es muss der jeweilige Einzelfall geprüft werden.

Antidepressiva haben ein unterschiedlich großes Potenzial, die Verkehrstüchtigkeit zu beeinträchtigen. Die sedierenden trizyklischen und tetrazyklischen Antidepressiva sind wesentlich kritischer einzuschätzen als Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer (SSRI), Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmer (SNRI), Selektive Serotonin- und Noradrenalin- Wiederaufnahme-Hemmer (SSNRI) oder Noradrenerge und spezifisch serotonerge Antidepressiva. Auch die neueren Antidepressiva können psychomotorische und kognitive Fähigkeiten beeinträchtigen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Fahrtüchtigkeit von Patienten, die erfolgreich mit Antidepressiva behandelt sind, als besser einzuschätzen ist, als die von unbehandelten Personen mit einer Depression.

Bei der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Eignungsuntersuchung nach dem DGUV Empfehlungen "Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten" muss z. B. der jeweilige Krankheitsverlauf, die Art und Dosierung des eingenommenen Antidepressivums sowie mögliche Risikofaktoren (Aufdosierung, Umstellung der Medikation, Arzneimittelwechselwirkungen, Kombination mit Alkohol etc.) betrachtet werden, ggf. sind auch noch weitere Untersuchungen wie z.B. neuropsychologische Testungen erforderlich.