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Wäre die Einnahme von Antidepressiva ein Ausschlusskriterium im Rahmen der G 25 Untersuchung, das eine Fahr- und Steuertätigkeit verbietet?

KomNet Dialog 24619

Stand: 10.01.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Eignungsuntersuchungen

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Frage:

Ich habe eine Frage zur arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung G 25 (Fahr- und Steuertätigkeit). Wäre die Einnahme von Antidepressiva ein Ausschlusskriterium, das eine entsprechende Tätigkeit verbietet? Gibt es da klare Vorgaben oder hängt das immer vom Einzelfall ab?

Antwort:

Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach dem DGUV-Grundsatz G 25 "Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (BGI/GUV-I 504-25), durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva durch die zu untersuchende Person. Die Einnahme von Antidepressiva an sich ist noch kein Ausschlusskriterium.


Es muss der jeweilige Einzelfall geprüft werden.

Antidepressiva haben ein unterschiedlich großes Potenzial, die Verkehrstüchtigkeit zu beeinträchtigen. Die sedierenden trizyklischen und tetrazyklischen Antidepressiva sind wesentlich kritischer einzuschätzen als Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer (SSRI), Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmer (SNRI), Selektive Serotonin- und Noradrenalin- Wiederaufnahme-Hemmer (SSNRI) oder Noradrenerge und spezifisch serotonerge Antidepressiva. Auch die neueren Antidepressiva können psychomotorische und kognitive Fähigkeiten beeinträchtigen.


An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Fahrtüchtigkeit von Patienten, die erfolgreich mit Antidepressiva behandelt sind, als besser einzuschätzen ist, als die von unbehandelten Personen mit einer Depression.


Bei der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Eignungsuntersuchung nach dem DGUV-Grundsatz G 25 "Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten" muss z. B. der jeweilige Krankheitsverlauf, die Art und Dosierung des eingenommenen Antidepressivums sowie mögliche Risikofaktoren (Aufdosierung, Umstellung der Medikation, Arzneimittelwechselwirkungen, Kombination mit Alkohol etc.) betrachtet werden, ggf. sind auch noch weitere Untersuchungen wie z.B. neuropsychologische Testungen erforderlich.