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Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Entsprechend § 6 Abs. 2 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Maßgeblich für die Einbindung in die betriebsärztliche Betreuung und somit die Impfpflichten des Arbeitgebers ist die Frage, ob es sich um Arbeitnehmer handelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist anzusehen, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird bzw. wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
dem/der untersuchenden Arzt/Ärztin. § 6 Absatz 1 ArbMedVV führt dazu aus:"[…] In der Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen einfließen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßen ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
und Infektionsgefährdungen. Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind."Die DGUV führt in ihrer Schrift "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" unter 7.7 hierzu aus:"Arbeitsmedizinische Vorsorge ist bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Arbeitsaufenthalten ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Kohlenstoffdisulfid, G8 Benzol, G10 Methanol, G29 Toluol und Xylol.....und weitere. Diese DGUV Grundsätze können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge dann von dem/der die Vorsorge durchführenden Arzt/Ärztin angewendet werden.Grundsätzlich ist es aber nicht zwingend erforderlich die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bei Tätigkeit mit einem Gefahrstoff nach einem DGUV ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
) erhalten:Für (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Krankenversicherungen besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung einer Berufskrankheit für eine versicherte Person, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte. Die Anzeige ist beim Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 4479
") sind die Vorsorgeuntersuchungen von einem ermächtigten Arzt durchzuführen.Mitarbeiter, bei denen ein mangelhaftes Sehvermögen festgestellt wird, müssen von einem ermächtigten Augenarzt untersucht werden, der über notwendige spezielle Sehhilfen zu entscheiden hat.Der die Eignungsuntersuchung durchführende ermächtigte Arzt muss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der augenärztlichen Untersuchung feststellen, ob die Eignung ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 1777
werden die Maßnahmen zur Notfallrettung und ärztlichen Versorgung beschrieben. Hierzu sind u.a. Absprachen mit der örtlichen Feuerwehr und dem Rettungsdienst erforderlich. Der Rettungsdienst ist für die notfallmedizinsche Versorgung der Baustelle zuständig (Vergleiche Ziffer 3.1.1. der RAB 25). Der ermächtige Arzt gem. Druckluftverordnung muss während der Arbeits- und Wartezeiten jederzeit erreichbar ...
Stand: 20.06.2016
Dialog: 10274
Grundsätzlich ist eine medizinische Behandlung von der Zustimmung des Patienten abhängig. Weigert sich eine im Betrieb verunfallte Person, Erste-Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist dies in jedem Fall zu dokumentieren. Auf die Dokumentation gehen wir im weiteren Verlauf der Antwort ausführlicher ein. Wie weiter zu verfahren ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es ist im Einzelfall zu entscheide ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
aus den Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für die beauftragte Ärztin/ den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes klären, ob die v. g. Grundsätze ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
arbeitsmedizinischen Vorsorge geklärt werden. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arzt hat sie dem Beschäftigten im Rahmen der Vorsorge anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ist und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Der die Vorsorge durchführende Arzt muss dies im Einzelfall prüfen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, muss ein Impfangebot ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt". § 6 Abs. 1 ArbMedVV stellt außerdem klar:"... Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
die Ärztinnen/die Ärzte aber eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung des Betriebes und ihre zukünftige Tätigkeitsbeschreibung. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
und darf nur von einem Arzt mit besonderer Fachkunde gemäß § 7 ArbMedVV durchgeführt werden. Untersuchungsumfang und Nachuntersuchngsfristen richten sich nach den anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Diese finden sich z.B. in der Leitlinie „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ G31 „Überdruck“ (Taucherarbeiten). Nachuntersuchungen sind danach jeweils vor Ablauf von 12 Monaten ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
nach der Gebührenordnung für Ärzte. Auch die Kosten für spezielle Sehhilfen hat der Arbeitgeber im erforderlichen Umfang zu übernehmen. Stellt sich bei der Prüfung des Sehvermögens heraus, dass ein Beschäftigter fehlsichtig ist oder an einer Augenkrankheit leidet, oder treten bei der Arbeit mit dem Bildschirmgerät Augenbeschwerden auf, hat der Unternehmer dem Mitarbeiter zu ermöglichen, sich augenärztlich untersuchen ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
kann, dass er den Beschäftigten regelmäßig die Angebotsvorsorge im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 2 ArbMedVV angeboten hat."Insbesondere möchten wir Nummer 3 Form des Angebots Absatz 3 hervorheben. Hier wird ausgeführt:"Anschließend ist dem oder der Beschäftigten die betriebsspezifische Verfahrensweise zu erläutern, wie er oder sie einen Termin mit dem für die arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragten Arzt oder der hierfür ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983