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Welchen Impfschutz müssen wir Mitarbeitern anbieten, die Dienstreisen außerhalb Europas durchführen?

KomNet Dialog 7668

Stand: 22.06.2022

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

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Frage:

Welchen Impfschutz müssen wir Mitarbeitern anbieten, die z.B. für Audits Dienstreisen außerhalb Europas durchführen? Ist hierbei zu unterscheiden, ob sich die Mitarbeiter nur in den Metropolen aufhalten oder ist dies für die Betrachtung nicht von Bedeutung. Welche Informationsquelle zeigt auf, welche Impfungen notwendig sind und welche vielleicht "wünschenswert" sind?

Antwort:

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfangebote sind arbeitsschutzrechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.

Nach dem Teil 4 "Sonstige Tätigkeiten" des Anhangs der ArbmedVV ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchzuführen bei:

"1. ......

2. Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind."


Die DGUV führt in ihrer Schrift "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" unter 7.7 hierzu aus:

"Arbeitsmedizinische Vorsorge ist bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Arbeitsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV) durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Betriebs- oder Tropenmedizin führen darf, zu veranlassen. Zumindest ist dabei eine ärztliche Beratung über die zu erwartenden Belastungen sowie über die ärztliche Versorgung am vorgesehenen Einsatzort erforderlich. Die Beratung schließt insbesondere Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und/oder Impfprophylaxe ein. Art und Umfang der Vorsorge (Untersuchung) sollten sich nach dem DGUV Grundsatz G 35„Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“7 richten.

(...)

Die Pflicht zu weiteren arbeitsmedizinischen Vorsorgen über den Anlass Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen hinaus kann zusätzlich bestehen (siehe hierzu die Untersuchungsanlässe aus der ArbMedVV).

(...)"


Bezüglich Impfempfehlungen sollte zum einen der Betriebsarzt beteiligt werden, zum anderen bietet die Ständige Impfkommission (STIKO)  beim Robert-Koch-Institut (RKI) Impfempfehlungen für Auslandreisen an.


Hinweis: Für Rechtsvorshriften des Arbeitsschutzes gilt grundsätzlich das Territorialprinzip, d.h. ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland.