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Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
an den Beschäftigten und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. § 6 Abs. 3 ArbMedVV führt hierzu aus: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten, 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie 3 ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
nicht zusammen mit dem „normalen“ Erste-Hilfe-Material aufbewahrt werden dürfen. Die Aufbewahrung muss gesondert erfolgen und der Zugriff auf die Antidote muss auf die Personen beschränkt sein, die damit im Notfall umgehen müssen und dürfen (z.B. durch den Betriebsarzt dafür qualifizierte Ersthelfer). Antidote stehen im Notfall dann sofort zur Verfügung, wenn der Ort der Aufbewahrung nahe der Stelle gewählt ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 43853
Verfügung durch geschultes Personal und den Arzt bereitzuhalten. ...
Stand: 15.07.2016
Dialog: 1813
der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung mit Unterschrift des Arztes). Die Vorsorgebescheinigung enthält auch Angaben darüber, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht des durchführenden Arztes angezeigt ist. Diese Inhalte sind rechtlich verbindlich und müssen erfasst werden.In Nr. 1 (1) der AMR 6.3 wird ausgeführt: "Die Vorsorgebescheinigung enthält alle erforderlichen Angaben ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
(AMR). Im § 3 ArbMedVV sind die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers aufgeführt. Danach hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."(2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
beauftragte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Verfügt der mit der Vorsorge beauftragte Arzt oder die beauftragte Ärztin jedoch nicht über die für die Titerbestimmung / Impfung erforderlichen Fachkenntnisse oder Ausrüstungen, so hat er oder sie andere Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). In diesem Falle wäre also eine Titerbestimmung oder Impfung auch durch einen Hausarzt ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht. So steht im § 10 Abs.4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):"Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztinnen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
, wenn Sie nicht in die Untersuchung einwilligen. Sie können trotzdem die in Frage kommende Tätigkeit ausüben. Der Arzt oder die Ärztin hat Sie im Rahmen des ärztlichen Beratungsgesprächs über die Notwendigkeit der Untersuchung aufgeklärt. Wenn Sie diese verweigern, tragen Sie das Risiko einer sich hieraus eventuell ergebenden gesundheitlichen Schädigung selbst. Gleiches gilt, wenn Sie die Untersuchung zwar durchführen lassen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
, so auch im Falle der „Pflichtvorsorge“:„…Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
: Februar 2022):https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdfDesinfektionsmittel gehören demnach nicht zum Mindestinhalt von Betriebsstätten-Verbandkästen. Wenn ein Desinfektionsmittel erforderlich sein sollte, ist in der Regel auch eine ärztliche Behandlung erforderlich und Ärzte haben entsprechende Mittel dabei. Ein Verbot von Desinfektionsmitteln ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 19031
und kann nicht Gegenstand von KomNet sein. Es ist hierbei auch zu prüfen, welche Infektionsgefährdungen vorliegen und ob hieraus im Sinne Anhang Teil 2 ArbMedVV eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge resultiert. Eine Impfung bedarf immer auch einer Indikation und ist nicht einfach so „aus Gründen der Praktikabilität“ durchzuführen. § 6 Abs. 1 ArbMedVV führt hierzu aus: „Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
oder Angebotsvorsorgen, die nicht unter diesen Passus fallen.Der Inhalt der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist grundsätzlich den Erfordernissen anzupassen: Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigten über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 26559
Im vorliegenden Fall muss die Therapie für die Thromboseprophylaxe infolge der Gerinnungsstörung durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Eine in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Patientin hat gem. § 27 SGB V Anspruch auf die Krankenbehandlung und auch gem. § 31 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln. Der zugelassene Kassenarzt darf ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Danach ist der Arbeitgeber gemäß des Anhangs der ArbMedVV Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 23648