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. Unter der Nr. 4 dieser AMR ist eine Beispieltabelle zu finden, welche personenbezogenen Daten ( Name, Vorname , Geburtsdatum etc. ) beinhaltet. Diese Angaben sind bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung relevant. In Bezug auf den Datenschutz verweisen wir auf eine Stellungnahme von Herrn Ministerialrat Günter Schedler aus dem baden-württembergischen Innenministerium mit dem Thema "Datenschutz ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
zu entscheiden, in welchem Umfang der Verletzte auf mögliche versicherungs- und arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen wird. Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten dem Verletzten weiterhin uneingeschränkt angeboten werden. Besteht die Möglichkeit, dass der Verletzte nicht mehr frei entscheiden kann, z. B. wenn ein Schockzustand nicht auszuschließen ist, müssen in jedem Fall weitere Erste-Hilfe- bzw ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Ein Gemisch, Zubereitung oder Erzeugnis, welches die in der ArbMedVV genannten Stoffe enthält, ist definitionsgemäß auch ein Gefahrstoff. Demzufolge treffen die in der ArbMedVV genannten Vorsorgen auch auf Gemische ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung/FEV wird gefordert, dass jeder Bewerber für einen Busführerschein an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen hat. Eine ständige Wiederholung muss jedoch nicht nachgewiesen werden, auch nicht bei einer notwendigen Verlängerung des Führerscheins. Die Notwendigkeit zur Aktualisierung der Erste-Hilfe-Kenntnisse kann sich aber aus anderen Regelwerken ergeben, z. B. we ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 5163
.dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie3.der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
der Arbeitsplätze/Tätigkeiten aus arbeitsmedizinischer Sicht beurteilen kann, ob und welche Infektionsgefährdung vorliegt und welche Maßnahmen, einschließlich einer evtl. Impfung, zu empfehlen bzw. notwendig sind. Im Anhang der ArbMedVV Teil 2 (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen) sind die Vorsorgeanlässe geregelt ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Auf den Seiten der Verwaltungs-BG finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema "Bewegung bei der Arbeit". Hier werden z.B. auch Informationen zu den Themen "Bewegung im Büro - Fit durch den Arbeitsalltag" oder "Gesund arbeiten am PC" mit Übungen angeboten. ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 2059
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Hierbei ist z. B. auch zu ermitteln, ob bzw. in welchem Umfang Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, z. B. an sanitären Einrichtungen, ausgeführt werden und ob. ggf sich daraus Anforderungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge ableiten lassen. Hinweise: Auf die Arbeitsmedizinische Regeln - AMR - hier speziell die AMR 6.5 "Impfungen ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
darüber zu beraten 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen 3. der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat, die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
Impfungen müssen in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung angeboten werden. Werden dort Gefährdungen genannt, die impfpräventabel sind, dann müssen solche Impfungen angeboten werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Beschäftigte in Schwimmbädern regelmäßig Erste Hilfe leisten und dabei mit Blut oder Sekreten in Kontakt kommen. Dann ist eine Hepatitis B-Impfung anzubieten.Schwimmmeister und ähnliche ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 7861
Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 24619
Vorsorge und schreibt auch vor, welche fachlichen Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin zu richten sind, die der Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen darf.Nach § 7 ArbMedVV "muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
, welches grundsätzlich zur Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge führt, unterschritten wird. Diese Fälle werden dann von der Wunschvorsorge erfasst.Durch die AMR Nr. 11.1 ("Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B") werden Ausnahmen von der Veranlassung von Pflichtvorsorge bzw. dem Angebot ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B oder ein krebserzeugend ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten Anfor ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231