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Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), mit Anhang. Die ArbMedVV lässt sonstige arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz, unberührt.Zur ArbMedVV sind Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) bekanntgegeben worden.Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliche ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
" nach der ArbMedVV macht nur die Teilnahme an der Beratung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zur Pflicht des Mitarbeiters, die weitere Teilnahme an einer Untersuchung oder Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig. Auch werden nicht mehr, wie dies früher der Fall war, gesundheitliche Bedenken dem Arbeitgeber mitgeteilt. Lediglich die Teilnahme, die Art der Vorsorge und das Datum ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizini ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
als Grundlage für die Entscheidungen im jeweils konkreten Einzelfall durchgeführt werden.Chirurgische Rauchgase stellen eine Mischung von gas- und dampfförmigen sowie partikulären Schadstoffen dar. Die Zusammensetzung ist sehr unterschiedlich, je nach Verfahren und Art des Eingriffs sowie der Art des behandelten Gewebes. So ist es richtig, dass im Rauch auch organische Pyrolyseprodukte gefunden werden, u ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Grundsätzlich gilt nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört auch die körperliche Eignung.Eine ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42266
Die ArbMedVV Anhang Teil 1, 1b) sieht für eine wiederholte Exposition mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest eine Pflichtvorsorge vor, unabhängig des Akzeptanzwertes. In der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" findest sich bezüglich der Arbeitsmedizinischen Vorsorge unter 13.3 folgendes: "(3) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für die betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
zu beachten.Hinweis: Die nach § 14 (2) GefStoffV geforderte arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung als Teil der Unterweisung stellt ausschließlich eine Maßnahme im Rahmen der arbeitsmedizinischen Prävention dar. Diese dient zur Information der Beschäftigten (einschließlich der Studierenden) über die Voraussetzungen, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV haben ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
-001 wird noch folgendes konkretisiert:"Neben der Unterweisung der Versicherten ist der Unternehmer verpflichtet, durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe anzubringen.Als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe steht insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42269
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits genannt ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
ein versicherungsrechtlicher Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann.Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren: • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten, • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,• Ort, • Hergang, • Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung, • Namen der Zeugen, • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, • Art und Weise ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14719
, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann.Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren:• Namen des Verletzten bzw. Erkrankten,• Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,• Ort,• Hergang,• Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung,• Namen der Zeugen,• Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung,• Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 5032
auch als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. Daneben besteht ein versicherungsrechtlicher Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann. Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren: • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten, • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens, • Ort, • Hergang, • Art und Umfang ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 14094
zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.Unter der Nummer 4.3 der Anhangs der ArbStättV ist folgendes nachzulesen:"Erste-Hilfe-Räume(1) Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Bereiche sind entsprechend der Art der Gefährdungen in der Arbeitsstätte oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der auszuübenden Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42401
Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zu dem Aushang von Informationen zu Alarmplänen oder Erste-Hilfe sind sehr uneinheitlich und auch in ihrer Verbindlichkeit zu unterscheiden.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter § 4 Abs. 4 ArbStättV, dass der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen hat, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 14073
). Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten gefahrenbezogene arbeitsmedizinische Untersuchungen ermöglichen, sofern eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.In Bezug auf Unterweisungen siehe DGUV Information 205-024 "Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben"Die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen und Untersuchungen (früher: G-Untersuchungen) sind in der Arbeitsmedizin allgemein ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
,Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
sind, als besser einzuschätzen ist, als die von unbehandelten Personen mit einer Depression.Bei der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Eignungsuntersuchung nach dem DGUV Empfehlungen "Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten" muss z. B. der jeweilige Krankheitsverlauf, die Art und Dosierung des eingenommenen Antidepressivums sowie mögliche Risikofaktoren (Aufdosierung, Umstellung der Medikation ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 24619
ärztlicher Beratung zu unterbreiten.Nach § 4 Abs. 2 der ArbMedVV darf "der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat."Ob die Art und Schwere der Behinderung es zulässt, dass die behinderten Mitarbeitern überhaupt mit den Reinigungsarbeiten beschäftigt werden dürfen oder ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 11017
Es ist zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur die arbeitsmedizinische Vorsorge muss zwingend durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851