KomNet-Wissensdatenbank
Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden?
KomNet Dialog 14719
Stand: 12.10.2011
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Frage:
Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden ?
Antwort:
In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 wird im Dritten Abschnitt die Erste Hilfe behandelt. § 24 beschreibt diesbzgl. die allgemeinen Pflichten des Unternehmers.
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 24 Abs.6 der BGV A1: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird."
Näheres dazu ist der BGR A1, Ziffer 4.6.6, http://publikationen.dguv.de zu entnehmen.
Auslegungs- und Umsetzungsfragen im Detail des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes sollten im direkten Kontakt mit dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/index.jsp erörtert und geklärt werden.