Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden?

KomNet Dialog 14719

Stand: 05.06.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe

Favorit

Frage:

Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden ?

Antwort:

In der DGUV Vorschrift 1 wird im Dritten Abschnitt die Erste Hilfe behandelt. § 24 beschreibt die allgemeinen Pflichten des Unternehmers.


Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 24 Absatz 6 DGUV Vorschrift 1: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln."

In der DGUV Regel 100-001 ist unter der Nummer 4.6.6 noch Folgendes zur Erläuterung nachzulesen:

"Die lückenlose Aufzeichnung der Ersten Hilfe liefert eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens. 


Die Aufzeichnungen dienen auch als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. Daneben besteht ein versicherungsrechtlicher Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann.


Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren:

• Namen des Verletzten bzw. Erkrankten,

• Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,

• Ort,

• Hergang,

• Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung,

• Namen der Zeugen,

• Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung,

• Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen,

• Name des Erste-Hilfe-Leistenden.


Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt.


Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das Verbandbuch (DGUV Information204-020) oder der Meldeblock (DGUV Information204-021) verwendet werden.


Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Dies kann insbesondere durch organisatorische Maßnahmen, z.B. schriftliche betriebliche Anweisungen, erfolgen."


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter https://publikationen.dguv.de angeboten.