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Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden?

KomNet Dialog 14719

Stand: 12.10.2011

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe

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Frage:

Müssen Erste-Hilfe Leistungen an einem Außendienstmitarbeiter bei seinem Arbeitgeber aufgezeichnet / dokumentiert werden ?

Antwort:

In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 wird im Dritten Abschnitt die Erste Hilfe behandelt. § 24 beschreibt diesbzgl. die allgemeinen Pflichten des Unternehmers.

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 24 Abs.6 der BGV A1: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird."  
Näheres dazu ist der BGR A1, Ziffer 4.6.6, http://publikationen.dguv.de  zu entnehmen.

Auslegungs- und Umsetzungsfragen im Detail des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes  sollten im direkten Kontakt mit dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/index.jsp erörtert und geklärt werden.