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Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen spätestens 24 Monate,c) bei allen nicht in Buchstabe a oder b genannten Vorsorgeanlässen spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden.(3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden.(4) Die in Absatz 1 bis 3 ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Nach § 3 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dabei hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die nach § 9 Abs. 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der Regeln ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 4 ff Biostoffverordnung - BioStoffV - hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Umsetzung sicherzustellen. Das Regelwerk der Technik ...
Stand: 18.03.2018
Dialog: 18158
Der Arbeitgeber muss die Arbeit grundsätzlich so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den nötigen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).Gemäß ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 11620
Gemäß § 4 Abs.5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Arbeitsstättenverordnung wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Wie aus Nr. 3.4 der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 21614
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Danach ist der Arbeitgeber gemäß des Anhangs der ArbMedVV Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 23648
darf, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen (vgl. § 4 ASiG).Die Aufgaben der Betriebsärzte/Betriebsärztinnen, u.a. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten, sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
des Arbeitsschutz- bzw. Arbeitssicherheitsgesetzes ist der Betriebsarzt mit der Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen Maßnahmen zu beauftragen, nicht der Hausarzt.Das Arbeitssicherheitsgesetz § 4 regelt die Anforderungen an den durch den Arbeitgeber zu bestellenden Betriebsarzt (hier ist die arbeitsmedizinische Fachkunde notwendig).Zusammenfassend ist bei der Beurteilung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
an der konkreten Arbeitsstelle Tätigkeiten ausüben, die im Anhang Teile 1 bis 4 der ArbMedVV aufgeführt sind, und somit eine Exposition möglich ist, die den Expositionsbedingungen im Anhang ArbmedVV entspricht. Pflichtvorsorgen sind z.B. notwendig bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a Anhang ArbmedVV). Eine Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfangebote sind arbeitsschutzrechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.Nach dem Teil 4 "Sonstige Tätigkeiten" des Anhangs der ArbmedVV ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchzuführen bei:"1. ......2. Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Folgendes:(1) Die allgemeinen Vorgaben in Abschnitt 4 der AMR 3.2 sind zu berücksichtigen. Der folgende Absatz enthält hierzu spezielle Ausführungen. Unberührt bleiben Vorgaben in anderen Arbeitsmedizinischen Regeln.(2) Vorsorgeanlässe für die in dieser Technischen Regel angesprochenen Tätigkeiten und Gefährdungen sind insbesondere:(...)2. Angebotsvorsorge(...)b) bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
, welches grundsätzlich zur Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge führt, unterschritten wird. Diese Fälle werden dann von der Wunschvorsorge erfasst.Durch die AMR Nr. 11.1 ("Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B") werden Ausnahmen von der Veranlassung von Pflichtvorsorge bzw. dem Angebot ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4. Beamtinnen und Beamte,5. Richterinnen und Richter,6. Soldatinnen und Soldaten,7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten."Da sich in der ArbMedVV keine konkreten Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Nachtarbeit finden, kann in Bezug ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
des Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers). Siehe hierzu §§ 4, 5 und 5a ArbMedVV. Ob Sie als Betriebsarzt/-ärztin eine Schutzimpfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und evtl. der Sicherheitsfachkraft durchführen. Diese setzt die eingehende Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten voraus ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
eine entsprechende berufliche Gefährdung besteht. Eine Duldungspflicht bzgl. einer Impfung besteht nicht, die Tätigkeit kann auch ohne Durchführung der empfohlenen Impfung, jedoch mit entsprechender Beratung/Unterweisung und Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ausgeübt werden.§ 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV führen hierzu aus:"Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
, Waldarbeiter und Pflegeberufe besonders belastet wird.Hinweis:weitere, detailliertere Informationen finden Sie im„Merkblatt zu der Berufskrankheit Nr. 2108“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, in: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. September 2006, IVa 4-45222-2108, Bundesarbeitsblatt 10-2006, S. 30 ff. ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 445
die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung, welche die in § 6 Abs. 3 Nr. 3 genannten Angaben enthält. Darüber hinaus gilt entsprechend § 6 Abs. 4 ArbMedVV: „Der Arzt oder die Ärztin hat die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Beschäftigten oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
vornimmt oder sie im Zuge der elektronischen Datenverarbeitung speichert. Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das "Verbandbuch” (BGI/GUV-I 511-1 511-1) oder der "Meldeblock” (BGI/GUV-I 511-3) verwendet werden." Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 4 der DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (bisher: BGV A 1) hat der Unternehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
der Beschäftigten nicht berücksichtigt; 4. Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen, wenn die Expositionsgrenzwerte a) A(8) = 5 m/s2 für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen oder b) A(8) = 1,15 m/s2 in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8 m/s2 in Z-Richtung für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen erreicht oder überschritten werden; ..." "Angebotsuntersuchungen bei: 1. Tätigkeiten mit Lärmexposition ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000