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Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen von Beschäftigten in Länder der Tropen, der Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen vor (§ 4 und Teil 4 des Anhangs) vor. Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs die Pflichtvorsorge für die Beschäftigen ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfangebote sind arbeitsschutzrechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.Nach dem Teil 4 "Sonstige Tätigkeiten" des Anhangs der ArbmedVV ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchzuführen bei:"1. ......2. Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers, arbeitsmedizinische ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
klären. Er kann sinnvollerweise seinen Betriebsarzt informieren und sollte ihn bei Interaktionen zwischen seiner Erkrankung und der geschuldeten Arbeitsleistung informieren und sich dort Rat holen. Für den Arbeitgeber bestehen zunächst keine besonderen Pflichten, etwa für besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen zu sorgen. Sollte es im Betrieb zu einem Ereignis gekommen sein, wie z.B ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
"Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätitgkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (AMR 6.5).Sollte sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung herausstellen, so kann eine Impfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Einzelfall erforderlich sein, auch wenn diese nicht explizit in der ArbMedVV genannt wird.Hinweis:Weitere Informationen ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
In Bezug auf Ihre Frage gibt die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - hier AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ Auskunft:Die AMR 13.1 konkretisiert den Begriff „extreme Hitzebelastung“ und beschreibt beispielhaft Tätigkeiten, die durch diese Belastung zu einer besonderen Gefährdung führen können.Hierzu werden unter Punkt 4 Kriterien ...
Stand: 08.10.2018
Dialog: 23847
mit physikalischen Einwirkungen" Absatz 1 des Anhangs der ArbMeddVV gilt:Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können;2.Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (– 25 °Celsius und kälter);Nähere Erläuterungen, wann es sich um eine Tätigkeit mit extremer Hitzebelastung handelt, können der AMR Nr. 13.1 "Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Personen und Arbeitsbereiche, in denen eine besondere Verantwortung für Dritte zu tragen ist, eine rechtliche Grundlage für entsprechende Eignungsuntersuchungen geschaffen (z.B. in der Fahrerlaubnisverordnung). Besondere Regelungen für die Durchführung von entsprechenden amtsärztlichen Untersuchungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit gelten ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Für den Fall gilt "abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind." Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen sowie sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. ...
Stand: 27.04.2016
Dialog: 26486
zur Eingliederung und Pflege von Menschen mit Behinderung sind sie tätig. Darüber hinaus können sie bei Sportvereinen und in Wellnesshotels beschäftigt sein (http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=8750).Die Tabelle im Anhang dieser ArbMedVV Teil 2 führt keine besondere Gefährdung für Physiotherapeuten für Hepatitis A - oder B - Viren auf, wie es zum Beispiel ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
und darf nur von einem Arzt mit besonderer Fachkunde gemäß § 7 ArbMedVV durchgeführt werden. Untersuchungsumfang und Nachuntersuchngsfristen richten sich nach den anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Diese finden sich z.B. in der Leitlinie „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ G31 „Überdruck“ (Taucherarbeiten). Nachuntersuchungen sind danach jeweils vor Ablauf von 12 Monaten ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
im Kontext der Arbeit eine besondere Gefährdungssituation auslösen könne, würde hingegen die Beschäftigte verpflichten, ihre Gesundheitsdaten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitgeber kann zudem eine angemessene Therapie im Zuge seiner betriebsärztlichen Betreuung nicht gewährleisten. Betriebsärzte dürfen insbesondere keine kassenärztlichen Leistungen, wie z.B. das Verschreiben ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,b) bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
die Anforderungen der AMR 5.1 nicht!Besondere Anforderungen bestehen bei der Unterbreitung des Angebotes einer Angebotsvorsorge in Form einer E-Mail ggf. in der Wahl der Nachweismöglichkeiten für den Arbeitgeber. Hier kann z. B. die Anforderung einer Lesebestätigung dem Arbeitgeber helfen, seinen Dokumentationspflichten zu genügen. Hier ist es z. B. ratsam, Beschäftigten, die den Erhalt der entsprechenden ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
, aber weniger als vier, bedingt eine Angebotsvorsorge (Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e Anhang ArbmedVV).Relevant können evtl. Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können oder Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (– 25° Celsius und kälter) gemäß Teil 3 Anhang ArbmedVV sein. Ebenfalls zu prüfen ist, ob Tätigkeiten mit Lärmexposition oder Exposition durch Vibrationen ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
, Aluminiumschmelzerei. Besondere Vorsicht sei geboten bei Exposition gegenüber unlöslichen Berylliumverbindungen.Die o.g. Leitlinie befasst sich in erster Linie mit der Beryllium-Sensibilisierung und der chronischen Berylliose. Aussagen zur Verursachung eines Lungencarcinoms werden hier noch nicht gemacht. Es wird eine positive Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Beryllium-Luftkonzentration und dem Auftreten ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43024
Grundsätze fürarbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (jetzt Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge, DGUV Information 240-xxx (bisher GUV-I/BGI 504 -xx). Sie stellen den Stand der Arbeitsmedizin dar.Vorsorge auf Wunsch des Beschäftigten; zum Beispiel bei vermutetem Zusammenhang einer Erkrankung mitden Arbeitsbedingungen, bei Untersuchungen zu besonderen Fragestellungen (Zweitmeinung ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717