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Was versteht man im Zusammenhang mit der Anerkennung von Lungenkrebs als Berufskrankheit unter hohen Berylliumexpositionen?

KomNet Dialog 43024

Stand: 31.01.2020

Kategorie: Gesundheitsschutz > Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit > Allgemeine Fragen / Verfahrensfragen

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Frage:

In die Berufskrankheiten Liste wurde vor Kurzem der Lungenkrebs durch hohe Berylliumexpositionen aufgenommen. Was allerdings hohe Berylliumexpositionen sind, wurde nicht näher definiert. Daher meine Frage, ab wann wäre eine Beryllium-Exposition als hoch anzusehen, oder besser gesagt, was sind den nun "hohe" Berylliumexpositionen. Gibt es da irgendwelche Hinweise oder Werte, ab wann man von einer hohen Berylliumexposition sprechen kann.

Antwort:

In der wissenschaftlichen Stellungnahme des Ärztlichen Sachverständigenbeirates "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 20.Mai 2019 wird u.a. dargelegt:


  • Die inhalative berufliche Exposition gegenüber Beryllium und Berylliumverbindungen ist im Sinne der Berufskrankheit 1110 generell dazu geeignet Lungenkrebs zu verursachen.
  • Insbesondere hohe Berylliumkonzentrationen sind als Ursache für Lungenkrebs anzusehen, eine Dosis-Wirkungs-Beziehung im Sinne einer Mindestanerkennungsschwelle kann aber nicht festgestellt werden.


Bislang gibt es noch keine allgemeingültige Festlegung, ab wann eine Berylliumexposition als so hoch angesehen werden kann, so dass die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Ziffer 1110 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) gegeben wären. In solchen Berufskrankheitenverdachtsfällen muss der Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Stellungnahme zur Arbeitsplatzexposition betrachtet werden.


Hilfreich in diesen Fragestellungen ist z.B. die 2012 veröffentlichte AWMF-S3-Leitlinie "Gesundheitsüberwachung bei Beryllium-Exposition und diagnostisches Vorgehen bei berylliumassoziierter Erkrankung". Hier findet sich eine Auflistung von Berylliumkonzentrationen (µg/m3) in der Luft am Arbeitsplatz in verschiedenen Arbeitsbereichen. Die Leitlinie führt aus, dass in folgenden industriellen Bereichen mit einer chronischen Berylliose zu rechnen ist: Beryllium-Produktion, Beryllium-Gewinnung und Verarbeitung, Keramikindustrie, Beryllium-Kupferlegierung-Anlage, Nuklearwaffenherstellung, Scheiderei, Zahntechnik, Aluminiumschmelzerei. Besondere Vorsicht sei geboten bei Exposition gegenüber unlöslichen Berylliumverbindungen.


Die o.g. Leitlinie befasst sich in erster Linie mit der Beryllium-Sensibilisierung und der chronischen Berylliose. Aussagen zur Verursachung eines Lungencarcinoms werden hier noch nicht gemacht. Es wird eine positive Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Beryllium-Luftkonzentration und dem Auftreten einer chronischen Berylliose aufgezeigt. Die überwiegende Zahl der Fälle einer chronischen Berylliose tritt auf bei maximalen Berylliumkonzentrationen von mehr als 0,2 µg/m3 als Schichtmittelwert.


Die höchsten Beryllium-Konzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz finden sich in den Bereichen Bearbeitung von Beryllium-Metall (Maximum 22,68 µg/m3), Herstellung von Berylliumoxid-Keramik (Maximum >25 µg/m3) und für die Gewinnung und Verarbeitung von Berylliumerz (Maximum 234,5 µg/m3).