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Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge).Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Auswahl des zu untersuchenden ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Unfallgeschehen im Betrieb), eine Schutzimpfung durchaus empfehlenswert sein. In diesem Falle wäre eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1b) anzubieten, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat und die ein Impfangebot an den Beschäftigten beinhaltet.Letztendlich ist also durch den Arbeitgeber in Unterstützung ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Informationen 240-xxx konkretisieren dann die Anforderungen an die arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkret bedeutet das, dass vom Arbeitgeber stets mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgemaßnahmen durchzuführen ist (Pflichtvorsorge) und welche anzubieten sind (Angebotsvorsorge).Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob die Beschäftigten ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen ...
Stand: 25.01.2018
Dialog: 12219
Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
Die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten ist rechtsverbindlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt. Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, für die evtl. eine Impfung in Betracht kommt, sind sogenannte "Tätigkeiten mit Biostoffen" im Sinne des Anhangs Teil 2 der ArbMedVV. Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Umfangreiche Informationen zum Thema Hautschutz finden Sie auf dem Portal Hand- und Hautschutz der BG ETEM.In den FAQs finden sich dort u. a. folgende Fragen und Antworten:"Sind Hautschutzmittel PSA und sind sie vom Arbeitgeber an entsprechenden Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen?Ja, Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzausrüstungen und sind bei entsprechender Gefährdung ...
Stand: 24.07.2024
Dialog: 42954
Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
Wärmebelastung wie beispielsweise bei einem Saunaaufguss, Kontrollgängen, Probenahmen."Punkt 4.1 Absatz 2 führt dazu aus, dass der Arbeitgeber zu prüfen hat, ob eine Wunschvorsorge in Betracht kommt, wenn keine extreme Hitzebelastung vorliegt.Zur weiteren Klärung der Fragestellung hat auch die DGUV eine Studie zu Gefahrstoffexposition und Hitzebelastung bei der Durchführung von Saunaaufgüssen durchgeführt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23847
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.Grundsätzlich muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen sind. Hierbei empfiehlt sich insbesondere die Einbindung des Betriebsarztes ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Beamtinnen und Beamten in Nachtarbeit ist vom Arbeitgeber keine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, ihnen ist aber auf ihren Wunsch hin eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen.Begründung:Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - durchzuführen bzw. anzubieten ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit verpflichtend durchzuführen ist.Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 11017
Vorsorge und schreibt auch vor, welche fachlichen Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin zu richten sind, die der Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen darf.Nach § 7 ArbMedVV "muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851