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stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. (§ 10 Arbeitsschutzgesetz)Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Grundanforderung muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717
Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch) muss nach den geltenden Bestimmungen fünf Jahre aufbewahrt werden.Die entsprechende Rechtsquelle ist § 24 Abs.6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.Sie lautet:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 43088
Grundsätzlich ist eine medizinische Behandlung von der Zustimmung des Patienten abhängig. Weigert sich eine im Betrieb verunfallte Person, Erste-Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist dies in jedem Fall zu dokumentieren. Auf die Dokumentation gehen wir im weiteren Verlauf der Antwort ausführlicher ein. Wie weiter zu verfahren ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es ist im Einzelfall ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
In der DGUV Vorschrift 1 wird im Dritten Abschnitt die Erste Hilfe behandelt. § 24 beschreibt die allgemeinen Pflichten des Unternehmers.Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 24 Absatz 6 DGUV Vorschrift 1: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14719
Grundsätzlich muss jede Verletzung, die eine Erste-Hilfe-Leistung zur Folge hat, in das Verbandbuch eingetragen werden.Hierzu führt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention aus:§ 24 Abs. 6:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 5032
sein können und daher dokumentiert werden sollten:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. Die lückenlose Aufzeichnung der Ersten Hilfe liefert eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens. Die Aufzeichnungen dienen ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 14094
in einem Schrank.Die DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb führt in Kapitel 4.4 aus:"Bei der Dokumentation handelt es sich um personenbezogene Daten. Das Bundesdatenschutzgesetz ist zu beachten. Es gilt für nichtöffentliche Stellen, soweit sie Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder in oder aus nicht automatisierten Dateien erheben, verarbeiten oder nutzen. Beispiele ...
Stand: 12.09.2024
Dialog: 4038
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" formuliert. Nähere Informationen dazu sind den Leitfäden für Betriebsärzte, insbesondere dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" zu entnehmen. Maßgebliches Kriterium, ob ein Arbeitgeber den Untersuchungsempfehlungen des G 25 folgt, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen und Zielsetz ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
werden. Darüber hinaus sollten die Vorsorge im Maßnahmenkatalog der Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeit in allgemeiner Form als Maßnahme aufgeführt werden (Art der durchzuführenden Vorsorge entsprechend der Gefährdung). ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
"Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätitgkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (AMR 6.5).Sollte sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung herausstellen, so kann eine Impfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Einzelfall erforderlich sein, auch wenn diese nicht explizit in der ArbMedVV genannt wird.Hinweis:Weitere Informationen ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitsschutzmaßnahme, die sich wesentlich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ableitet.In der beschriebenen Pflegeeinrichtung sind Indexpatienten mit Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) nicht bekannt. Nach Gefährdungsbeurteilung ergibt sich keine "erhöhte" Verletzungsgefahr oder Infektionsgefahr hinsichtlich HBV ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42644
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.Grundsätzlich muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen sind. Hierbei empfiehlt sich insbesondere die Einbindung des Betriebsarztes ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
von Angebotsvorsorge definiert (sogenannte Abschneidekriterien). Ein solches genanntes Abschneidekriterium ist z. B. das Vorliegen einer geringen Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 400 ("Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"). Bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV ansteht und welche Beratungs- und Untersuchungsangebote erforderlich sind, gibt es nicht. Einige Ausführungsempfehlungen befinden sich in der DGUV Information 240-350.Die Entscheidung, ob eine entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, kann nur nach Durchführung einer orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
Grundlage einer Impfempfehlung muss immer die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die geplante Tätigkeit sein. Für das Ohrlochstechen umfasst dies sicher die Beschreibung der sachgerechten Handhabung der Ohrlochpistole inclusive der Geräte- und Flächen-Desinfektion vor und nach Gebrauch, das Verwenden steriler "Erststecker", die Haut-Desinfektion des Patienten-/Kundenohres ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44052