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Menschen (SGB IX § 164 Abs. 4 und § 3a Abs.2 Arbeitsstättenverordnung). Zu diesen Rahmenbedingungen gehört auch die Bereitstellung geeigneter Toiletten für die jeweilige Art der Behinderung.Praktische Ausführung:Bereitstellung heißt, dass die Toiletten von ihrer baulichen Beschaffenheit für die beschäftigten behinderten Menschen geeignet sind. Es muss nicht zwingend für jede Behindertengruppe eine nur ...
Stand: 31.01.2023
Dialog: 1972
Patienten, Erreichen der Haut/Schleimhaut des Kontaktes, Vermehrung und Durchsetzung auf der Haut der Kontaktperson, Vorliegen von Risikofaktoren bei der Kontaktperson (Antibiotika, Wunden, Katheter etc.). Da Patienten im Krankenhaus nicht selten mehrere Risikofaktoren besitzen, übertragen sich MRSA unter Patienten im Krankenhaus am einfachsten. Aus diesem Grund sind besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886
Nach § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kontakt kommen, sodass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Ob eine CMV-negative Schwangere (Beruf unbekannt) mit immunsuprimierten Patienten beschäftigt werden darf, hängt ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
In Einrichtungen für behinderte Mensschen sind arbeitsschutzrechtlich für Betreuer und Beschäftigte mit Behinderungen keine gesonderten Toiletten gefordert. Bei beiden Personenkreisen handelt es sich um Beschäftigte i.S. des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Ob in einer Behindertenwerkstatt Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung - BioStoffV verrichtet ...
Stand: 05.06.2012
Dialog: 11042
MuSchG (als Ultima Ratio)Die betrieblichen Beschäftigungsverbote (§§ 11, 13 MuSchG) sind sofort zu beachten. So ist z.B. Alleinarbeit bei gefährlichen Arbeiten grundsätzlich verboten. Des Weiteren sind auch Tätigkeiten mit erhöhten Unfallgefahren, insbesondere Arbeiten mit potenziell aggressiven Patienten, verboten.Autismus tritt in verschiedenen Schweregraden und oft in Kombination mit anderen ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
auszuschließen.Unter Ziffer 3.2.4.1. Gesundheits- und Pflegebereich steht im InformationspapierIn Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen oder ähnlichen Betrieben des Gesundheitsdienstes, sind grundsätzlich patienten- bzw. bewohnerferne Tätigkeiten zu bevorzugen. Ansonsten ist je nach Einsatzort der Schwangeren sowie den organisatorischen Regelungen und dem damit verbundenen Risiko eines Kontaktes zu infizierten ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
durch den erhöhten Tumorzellumsatz wird durch den Gewebe-/Zellzerfall unter Einwirkung von Zytostatika zusätzlich erhöht.Für Schwangere ist ein direkter Umgang mit Zytostatika bzw. mit Ausscheidungen von Patienten, die mit Zytostatika therapiert werden, verboten.Eine Gefährdung durch Mithosehemmstoffe am Arbeitsplatz ist beim Umgang mit Patienten mit akuten Gichtanfällen, die mit Colchicin behandelt ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 5510
zu erwarten. Für den Bereich des Bau- und Arbeitsschutzrechts sind dem KomNet-Expertennetzwerk allerdings noch keine konkreten Novellierungsbestrebungen bekannt. Es empfiehlt sich dennoch proaktiv vorzugehen, um Diskriminierungen zu vermeiden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang, Nummer 4.1 "Sanitärräume") besagt aktuell, dass der Arbeitgeber Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Frauen ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
zu ziehen. Im Falle einer Schwangerschaft gelten die entsprechende Beschäftigungsverbote nach § 13 bzw. § 16 MuSchG. Alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten, (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte) sind für Schwangere verboten. D.h. dass für nicht-immune Schwangere alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
, um eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten zu unterstützen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang, Nummer 4.1 "Sanitärräume") besagt aktuell, dass der Arbeitgeber Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Frauen und Männer getrennt einzurichten hat oder eine getrennte Nutzung ermöglichen muss.Da diese Regelung das dritte Geschlecht nicht miteinbezieht, besteht ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42593
unter Beteiligung der betrieblichen Arbeitsschutzexperten vor Ort individuell festgelegt werden.Parvovirus B 19Eine gegenüber Parvovirus B 19 empfängliche Schwangere darf nur in solchen Erwachseneneinrichtungen arbeiten, wo die Durchseuchungsrate der Patienten gleich hoch ist wie die Durchseuchungsrate der allgemeinen Bevölkerung.Für Ringelröteln ist eine altersabhängige Zunahme der Durchseuchung charakteristisch ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
wird die Blutabnahme durch werdende Mütter im allgemeinen nicht beanstandet, sofern passive Instrumente (man muss nichts aktivieren, um die Spitze zu entschärfen) eingesetzt werden, das Personal geschult ist, keine Blutabnahmen an Patienten mit Abwehrtendenzen (Kleinkinder, psychisch Kranke etc.) erfolgen und es sich um erfahrenes Personal handelt. Auch müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die dokumentierten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Abs. 2 ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 24033
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
gefährdet ist.Folgende Tätigkeiten sind gemäß § 11 MuSchG u.a. generell verboten:• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten per Hand (mehr als 5 kg) oder gelegentlich (mehr als 10 kg) wie z.B.: Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
auf das alte, bis zum 31.12.2017 gültige Mutterschutzgesetz bezieht. Es kann aber bis zu seiner Überarbeitung weiterhin als Informationsquelle herangezogen werden.)Auszug hieraus:ONKOLOGIE / HÄMATOLOGIE "In der Onkologie/Hämatologie kommt es bei immundefizienten Patienten gehäuft zum Auftreten von Infektionskrankheiten bzw. zur Ausscheidung größerer Erregermengen, u.a. auch von Zytomegalieviren. Seronegative ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Muttersc ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
(z. B. beim Lagern von Patienten) und mögliche Infektionen mit Krankheitserregern. Bei der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen.Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist eine sofortige Umsetzung an einen Arbeitsplatz in einem geeigneten Tätigkeitsbereich ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Abs. 2 ...
Stand: 16.11.2019
Dialog: 16137