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Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
aus? Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG muss der schwangeren Arbeitnehmerin ein Ersatzruhetag gewährt werden. Hier zwei Beispiele:Beginnt der 7-Tage-Rhythmus am Freitag, den 13.10, kann z. B. der 12.10. als Ersatzruhezeit für die Sonntagsarbeit am 15.10. angesehen werden. Der freie Tag wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht somit in der Woche (09.10 - 15.10) gewährt, in der auch tatsächlich Sonntagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Die Stillzeiten können in Absprache mit dem Arbeitgeber an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden. Mutterschutzrechtlich könnte eine stillende Mutter solche Stillzeiten auch zu Hause nehmen, einen Anspruch darauf hat sie aber nicht.Begründung:Die Regelung des § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dient dazu, der Mutter das Stillen des Kindes während der Arbeitszeit zu ermöglich ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
auswirken (beispielsweise Nachtarbeit). Auch bestimmte Gefahrstoffe oder Biostoffe, die nicht zwangsläufig Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Frau haben müssen, können sich über die Laktation auch auf das zu stillende Kind übertragen. Insofern muss die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers alle relevanten Gefährdungen für Stillende erheben und die erforderlichen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Solange die Arbeitsbedingungen für das Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der Arbeitgeber dieses auch einhalten.Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
muss zumindest sichergestellt sein, dass1. Arbeiten mit infiziertem Material nicht anfallen,2. mit ausreichendem Schutzmaßnahmen gegen Infektionsgefahren gearbeitet wird und3. die Einwirkung von Gefahrstoffen ausgeschlossen ist.Auch kann durch eine sinnvolle Arbeitsplatzgestaltung wie z.B. die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (z.B. Stehstuhl) der Verbleib von Schwangeren ermöglicht ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
Frauen beschäftigt, die betreffende Tätigkeit nicht von einer Frau ausgeführt wird, keine Schwangerschaft oder keine Stillzeit bekannt gegeben worden ist. Er muss Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können, bereits vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilen. Dadurch werden zwei Stufen der Durchführung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
bei einer beabsichtigten Kündigung ebenso die Zulässigkeit der Kündigung der werdenden Mutter vorher bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragen muss. Die Behörde klärt dann, ob eine Weiterbeschäftigung (z. B. durch einen Rechtsnachfolger des Betriebes) möglich ist. Vor der Entscheidung der Behörde darf keine Kündigung ausgesprochen werden.Auf die entsprechenden Ausführungen zu der Thematik im Leitfaden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9444
, in ihrem Belieben.Der Arbeitgeber hingegen muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierung) senden (§ 27 Abs.1 MuSchG).Zuständig ist grundsätzlich die Behörde, in deren Aufsichtsbezirk sich der Beschäftigungsort der werdenden Mutter ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 1034
Ein 13 Jähriger darf nach § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV nicht mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigt werden. Der Gesetzgeber erlaubt Kindern über 13 Jahre und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Botengänge nur in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten. Im vorliegenden Fall würde die Beschäftigung des Kindes im Dienst einer Apotheke g ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
) oder Akkordarbeit (§ 23) beschäftigt werden. Die Arbeit muss menschengerecht gestaltet sein (§ 28), auf die Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistige Entwicklung der Kinder wird im § 28 ausdrücklich hingewiesen.Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung der Arbeitsstätte einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden. Das bedeutet, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen muss. Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Es hat sich in der Praxis bewährt, wenn die werdende Mutter ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
. Unter Berücksichtigung der persönlichen Reife muss aber die Beschäftigung auf einen Umfang beschränkt sein, der die physische oder psychische Leistungsfähigkeit der/des Jugendlichen nicht überfordert (§ 22 JArbSchG), zumal keine qualifizierte erzieherische Ausbildung vorliegt.Wir empfehlen, bei der Beaufsichtigung von Kindern durch Jugendliche auch haftungsrechtliche Fragen (Wer trägt die Aufsichtspflicht?) zu klären ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2204
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Frauen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, insbesondere vor Tätigkeiten, die ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes gefährden könnten. Die Tätigkeit einer Physiotherapeutin im Rahmen von Hausbesuchen ist aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die schwangere ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über ac ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190