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sind in den §§ 9, 11, 12, 13 MuSchG geregelt. Demnach dürfen Schwangere u.a. nicht beschäftigt werden, wenn sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommen oder kommen können und das für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 2 MuSchG). Die größte Infektionsgefahr ist gerade bei blutigen Eingriffen (invasive ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
des Folgejahres. Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum. Folglich werden Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr, in dem die erste Elternzeit begonnen hat, weiter übertragen, wenn der noch zustehende Erholungsurlaub nach dem Ende der ersten Elternzeit aufgrund einer weiteren Elternzeit nicht beansprucht werden konnte." Nach unserem Kenntnisstand sieht ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Die Tätigkeit kann ganz oder teilweise (partiell) untersagt oder dem Arbeitgeber bestimmte Auflagen erteilt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung der Schwangeren medizinisch noch vertretbar ist.Zur Unterscheidung:Ärztliches Beschäftigungsverbot: Fortsetzen der Tätigkeit (Tätigkeitsbezug) ist alleinige Ursache ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.Die ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
auch für eine Frau in Betracht kommt. Die Ermittlung, bei welchen Tätigkeiten zusätzlich zu den Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz besondere Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen und ihre Kinder bestehen und die Einordnung in drei Gefährdungsklassen, sollen frühzeitig Transparenz über mutterschutzsensible Tätigkeiten im Betrieb schaffen. ...Die ergänzende mutterschutzrechtliche ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Schulkassen, in denen keine Erkrankungsfälle aufgetreten sind, unterrichten (s. Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 13 Mutterschutzgesetz). Am vierten Kalendertag nach dem letzten gemeldeten Erkrankungsfall darf sie ihre Arbeit in der Klasse wieder aufnehmen. Auf die Informationen der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
) für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen muss, ist folgende Reigenfolge zu beachten (§ 13 MuSchG):Umgestaltung der ArbeitsbedingungenArbeitsplatzwechselbetriebliches Beschäftigungsverbot.Nach dieser Reihenfolge ist ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot (Stundenreduzierung) einem vollständigen Beschäftigungsverbot vorzuziehen ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in § 10 geregelt ist. Danach hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Dies hat unabhängig ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Auf die Informationen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weisen wir hin.Daraus ergeben sich hinsichtlich Ihrer Fragen folgende Antworten:AlleinarbeitEine werdende Mutter muss ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht m ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
werden:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand.Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen(...)7 sie eine Schutzausrüstung tragen muss und das Tragen eine Belastung darstellt(...)Die Beschäftigung einer werdenden Mutter unter Atemschutz ist daher in der Regel verboten. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall nur möglich, wenn im Rahmen ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
der zu erwartenden Schadens, ermittelt werden. Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen. Der im neuen Mutterschutzrecht genannte Ausschuss für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll anhand des Standes ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42287
Der Arbeitgeber hat gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann sowie die erforderlichen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
bis zum Entbindungstag (s. § 3 Abs. 1 MuSchG - Mutterschutzgesetz).Anders verhält es sich bei der Schutzfrist nach der Entbindung, die im Regelfall 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) beträgt. Das Einverständnis der Frau macht im Unterschied zu § 3 Abs. 1 MuSchG die Beschäftigung nicht zulässig. Das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung ist absolut und zwingend. Nur beim Tod des Kindes gibt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
- und den Personalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei der Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind besteht. Es soll also eine gesunde Schwangere schützen, auf Grund der Tätigkeit krank zu werden. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei in direktem ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269