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nicht überschritten wird. Die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt 10 Stunden, wobei – von tarifrechtlichen Einzelregelungen abgesehen – die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten nicht höher als 8 Stunden sein darf.Wird eine Frau schwanger, gelten zur Arbeitszeit die Regelungen des § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuSchG. (max. 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Die Leistungsfähigkeit von älteren Personen ist stets individuell zu beurteilen, denn das kalendarische Alter sagt wenig hierüber aus. Generell ist Arbeit unter Zeitdruck mit zunehmendem Alter schwerer zu bewältigen, insbesondere dann, wenn sie mit komplexen Anforderungen gekoppelt ist. Fehlbelastungen wie Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeit in Zwangshaltung oder mit monotonen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3435
Mumps:Generell besteht bei Mumps für nichtimmune stillende Mütter die Gefahr, selbst zu erkranken. Bei jungen Frauen kann es in seltenen Fällen zusätzlich noch zu einer Entzündung der Eierstöcke oder der Brustdrüsen (Mastitis) kommen. Die Entzündung der Brustdrüsen hat wiederum negative Auswirkungen auf die Stillfähigkeit.Eine infizierte Mutter kann ihren Säugling infizieren. Die Infektion ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und "die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
- und den Personalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei der Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind besteht. Es soll also eine gesunde Schwangere schützen, auf Grund der Tätigkeit krank zu werden. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei in direktem ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 18.09.2025
Dialog: 8917
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier die ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume".Der Punkt 6 „Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter" der ASR A4.2 enthält folgende Anforderungen:„(1) Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Einrichtungen zum Hinlegen ...
Stand: 22.08.2025
Dialog: 44153
an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in § 10 geregelt ist. Danach hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Dies hat unabhängig ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde stellen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Ihr Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. die entsprechenden Schutzmaßnahmen umsetzen müssen, da das Heben schwerer Lasten unter das betriebliche Beschäftigungsverbot des Mutterschutzgesetzes (§ 11 Abs.5 MuSchG) fällt. Die vorsätzliche oder fahrlässige Falschbeurteilung der Gefährdung für die schwangere Arbeitnehmerin stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 6 MuSchG dar ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Die wesentliche Änderung für Sie als Arbeitgeber ist, dass der Arbeitgeber mutterschutzbezogene Gefährdungen unabhängig davon ermitteln und bewerten muss, ob er gerade eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass sich der Arbeitgeber nicht erst dann Gedanken über den Mutterschutz macht, wenn eine Mitarbeiterin ihm ihre Schwangerschaft mitteilt ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Nach einer Untersuchung von Frau Prof. Dr. S. Modrow (Dez. 1995)* haben 65 % der Neugeborenen bis zum Alter von 6 Monaten mütterliche Antikörper gegenüber Parvovirus B19, das ist der sogenannte Nestschutz. Die durchschnittliche Durchseuchung gegenüber Parvovirus B19 in Deutschland beträgt 76 %, wobei die Höhe der Durchseuchung alterspezifisch ist. Bei jungen Erwachsenen beträgt sie 60 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
eintritt und als auch der mögliche gesundheitliche Schaden gering, so ist nicht von einer unverantwortbaren Gefährdung auszugehen.Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen.Bei der Betreuung von Personen ohne Verhaltensauffälligkeiten ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
oder stillende Frauen nicht in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr beschäftigt werden. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist mittels einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erlaubt, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung (Definition siehe § 9 Abs.2 MuSchG ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Unter Honorarkräften werden üblicherweise Personen verstanden, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder in freier Mitarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566