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der Unternehmen sind nicht gegen, sondern nur gemeinsam mit den Beschäftigten zu erreichen. Sie müssen in die Gestaltung betrieblicher Modernisierung einbezogen werden, mitwirken wollen, können und dürfen. Die Entwicklung, Pflege und Nutzung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten werden marktentscheidende Faktoren zum Erhalt und Ausbau von Wettbewerbsfähigkeit und somit von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3328
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle infektionsge ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
oder stillende Frauen nicht in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr beschäftigt werden. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist mittels einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erlaubt, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung (Definition siehe § 9 Abs.2 MuSchG ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
: Die Seroprävalenz von IgG-Antikörpern gegen Parvovirus B19 in der Bevölkerung Deutschlands Prof. Dr. S. Modrow und Mitarbeiter/in: Dr. A. Plentz, Dr. S. Böhm (bis Dezember 2005), C. Röhrer (Doktorand); in Zusammenarbeit mit Dr. A. Sauerbrei, Prof. Dr. P. Wutzler (Institut für Virologie und Antivirale Therapie, Universität Jena); Dr. W. Thierfelder, Dr. B,-M. Kurth, Robert-Koch-Institut, Berlin ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
, wenn der Arbeitgeber zur Fortführung des Betriebes dringend auf eine entsprechend qualifizierte Ersatzkraft angewiesen ist, die er nur einstellen kann, wenn er mit ihr einen unbefristeten Arbeitvertrag schließtbei Existenzgefährdung des Betriebes oder Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Arbeitgebersbei besonders schweren Verstößen der Arbeitnehmerin gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder vorsätzlich ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
grundsätzlich verboten. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann jedoch im Rahmen von § 28 MuSchG eine Ausnahme für eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr zulassen. Die Voraussetzungen für die Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr sind:dass sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,dass nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht unddass insbesondere ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630
oder stillende Frau beschäftigt wird. Im Ergebnis ist festzulegen, welche Schutzmaßnahmen für eine schwangere oder stillende Frau an diesem Arbeitsplatz notwendig sind. Dabei kann er/sie sich durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Es ist folgende Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten:Ergibt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine oder mehrere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
des Arbeitgebers genehmigt werden, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Auf die Informationen unter https://www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der "Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit" ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1.dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2.ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten die ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
oder der durchgemachten Erkrankung Antikörper gegen den Erreger. Diese Immunität schützt nicht nur die Schwangere sondern auch das ungeborene Kind. Schon während der Schwangerschaft werden diese mütterlichen Antikörper durch den Mutterkuchen (Plazenta) auf das Kind übertragen. Dies ist der sogenannte Nestschutz. Der Säugling ist durch diesen natürlichen Nestschutz in den ersten Monaten vor bestimmten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
muss zumindest sichergestellt sein, dass1. Arbeiten mit infiziertem Material nicht anfallen,2. mit ausreichendem Schutzmaßnahmen gegen Infektionsgefahren gearbeitet wird und3. die Einwirkung von Gefahrstoffen ausgeschlossen ist.Auch kann durch eine sinnvolle Arbeitsplatzgestaltung wie z.B. die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (z.B. Stehstuhl) der Verbleib von Schwangeren ermöglicht ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
die Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der Jugendlichen (hier Kinder) gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung der Jugendlichen (hier Kinder) erforderlich sind.Für die Kinder im Betriebspraktikum ist ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung (§ 28a, mit Verweis auf das Arbeitsschutzgesetz) durchzuführen ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
Aufgrund des immer stärker werdenden Fachkräftemangels ist das Thema Demografie auch für kleine und mittlere Unternehmen von zunehmender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Aktuell ist mehr als jeder dritte Erwerbsfähige älter als fünfzig Jahre und für die Betriebe wird es zunehmend schwerer werden, junge Beschäftigte und Fachkräfte zu gewinnen. Der demografische Wandel eröffnet ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 23671
. Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitsschutz sowie Vorgesetzte der schwangeren oder stillenden Frau." ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Falls die Schwangere einen nachgewiesenen Titer gegen Röteln, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken, Pertussis, Masern und Hepatitis hat, darf sie mit Kindern arbeiten. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen. Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist bis zur Klärung ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
Interesse bei der Anerkennung der vorliegenden Erkrankung zu unterstützen, sondern auch darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Erkrankung entstehende Schäden oder Ansteckung von Kollegen etc. Regressforderungen gegen den Betroffenen begründen können. Grundsätzlich kann auch der Arbeitgeber selbst haftbar gemacht werden für Schäden, die durch (erkennbar) erkrankt anwesende Beschäftigte verursacht ...
Stand: 25.02.2019
Dialog: 42607