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Ihre Frage läßt sich nicht allgemein beantworten. Es ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse von Jugendlichen, nicht nur für das Ausbildungsverhältnis. Auch im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) sind daher die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuh ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, die für Kinder geltenden Vorschriften anzuwenden.Ist Ihr Sohn im Sinne dieser Vorschriften ein Kind oder ein vollschulzeitpflichtiger Jugendlicher (§ 2 JArbSchG), darf er gar nicht in einem Restaurant arbeiten, da diese Tätigkeit nicht zu den im § 2 Abs.1 KindArbSchV aufgeführten Ausnahmen gehört.Jugendliche dürfen nach § 5 Abs.4 JArbSchG in den Ferien bis zu 4 Wochen beschäftigt ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
überschreitet"Die Tätigkeit einer Altenpflegerin wird erfahrungsgemäß überwiegend im Stehen und Gehen ausgeführt und ist nicht gleichbedeutend mit “überwiegend bewegungsarm". Selbst auf Verkäuferinnen in Ladengeschäften und Kaufhäusern oder Krankenschwestern ist das Beschäftigungsverbot, von Ausnahmen abgesehen, nicht anwendbar.Der Gesetzgeber regelt in § 9 Abs. 3 MuSchG, dass der Arbeitgeber sicherzustellen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
von Kindern - bis auf wenige Ausnahmen - grundsätzlich verboten.Das Beschäftigungsverbot gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,1. die Sicherheit ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.Die Dienstleistungspflicht im Familienhaushalt fällt unter die Ausnahme des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und ist in ihrem Umfang und ihrer Art nach durch das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht beschränkt. Außerhalb des Familienhaushaltes dürfen die Eltern ihr Kind in gelegentlichen, geringfügigen Hilfeleistungen nach § 1 Abs. 2 Nr ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 707
für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wenn die Honorarkräfte unter diese Definition fallen, gilt das Mutterschutzgesetz. Für Selbständige gilt das Mutterschutzgesetz grundsätzlich nicht (Ausnahme: Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sind). Wenn Zweifel bzgl ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. Dieses Verbot gilt nicht (§22 Abs.2 JArbSchG), "soweitdies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Die Ausnahme vom Beschäftigungsverbot ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
Für werdende Mütter besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz). Eine Sonderregelung für den Pflegebereich gibt es nicht! Eine Kündigung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
) und auch nicht (mit Ausnahme gewisser, im Gesetz gesondert genannter Betriebsarten) an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Eine ärztliche Untersuchung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist für diese Art der Beschäftigung nicht erforderlich." ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
des Mutterschutzgesetztes entsprechend.Eine werdende Mutter darf nicht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In einigen Branchen gibt es gesetzliche Ausnahmen, auf die wir hier jedoch nicht weiter eingehen möchten. Des Weiteren darf eine Mutter höchstens 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.In Abhängigkeit davon, wie hoch ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
nicht unter die in der KindArbSchV genannten zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen.Auf die DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen weisen wir hin. Dort wird unter Ziffer 5.2.1 Folgendes ausgeführt: "Der Unternehmer darf Jugendliche bei Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Bestimmungen des JArbSchG und der KindArbSchV muss der Arbeitgeber, in diesem Fall die Firma, die die Weihnachtsfeier veranstalten will, beachten.Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Z.B. gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
- und FeiertagsarbeitWerdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit über 8,5 Stunden am Tag, nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (§§ 4, 5 und 6 MuSchG). Es werden diesbzgl. zwar auch Ausnahmen genannt, Floristinnen fallen hier aber nicht drunter. ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
dürfen Jugendliche an Samstagen beschäftigt werden. Jedoch sollen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.Im Gaststättengewerbe dürfen Jugendliche an Sonn- und Feiertagen (Achtung: Hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Feiertage!) beschäftigt werden. Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Das Kündigungsverbot gilt nur dann, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. (§ 17 MuSchG)Bei Probearbeitsverhältnissen kommt es darauf an, ob sie befristet abgeschlossen ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
. mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,2. in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mita) Tätigkeiten in Haushalt und Garten,b) Botengängen,c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,d) Nachhilfeunterricht,e) der Betreuung von Haustieren,f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,3 ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960