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Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
von Inklusionsbeauftragten hat der Gesetzgeber im SGB IX keine Vorgaben gemacht. Formvorschriften bestehen also insoweit nicht.Die Bestellung von Inklusionsbeauftragten erfolgt durch eine „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“ des Arbeitgebers, indem dieser einen Auftrag im Sinne von § 662 BGB erteilt. Gerade wegen dieser „Freiheit“ der Handhabung macht es Sinn, die Eckdaten der Beauftragung schriftlich ...
Stand: 30.08.2022
Dialog: 43623
wird. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.An Sonntagen ist die Beschäftigung eines Jugendlichen grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind unter § 17 JArbSchG beschrieben. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind in § 5 JArbSchG beschrieben. Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung von Minderjährigen: §§ 2, 5, 8, 15, 16 und 17 JArbSchG. . ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Wenn die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalsveranstaltungen ein Ausfluss des Brauchtums ist, bedarf es keiner Bewilligung. In anderen Fällen kann eine Ausnahme von der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen) bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 706
sind im Internet z.B. unter https://www.mags.nrw/gesunder-arbeitsplatz abrufbar. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei den für den Heimarbeitsschutz zuständigen Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz. Die Anschriften der in Nordrhein-Westfalen zuständigen Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz finden sich im Internet unter: https://www.mags.nrw/arbeitsschutz --> Arbeitsschutz in ... ...
Stand: 13.10.2006
Dialog: 1223
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
, das eine Diskriminierung (auch) im Arbeitsleben verbietet.Persönliche Merkmale, auf die sich das Verbot der Benachteiligung erstreckt, sind in § 1 des AGG aufgeführt:- Rasse,- ethnische Herkunft,- Geschlecht,- Religion/Weltanschauung (s. § 9 AGG - Ausnahmen),- Behinderung,- Alter (s. § 10 AGG - Ausnahmen),- sexuelle Identität.Der Arbeitgeber ist nach dem AGG u.a. verpflichtet, die erforderlichen (vorbeugenden) Maßnahmen ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 JarbSchG). Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre (Vollendung des 18. Lebensjahres) alt wird, gilt für ihn das JArbSchG nicht mehr, auch wenn er sich noch in der Berufsausbildung befindet. Eine Ausnahme ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 2290
Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43064
ist.Bezogen auf die schulische oder hochschulische Ausbildung sieht § 3 Abs. 3 MuSchG eine Ausnahme dahingehend vor, dass "die Ausbildungsstelle ... eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen darf, wenn die Frau dies ausdrücklich gegenüber ihrer Ausbildungsstelle verlangt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Die Beschäftigung von Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - geregelt. Jugendliche dürfen nach § 22 Abs.1 JArbSchG u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19396
Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt werden. Darunter fallen auch Arbeiten, bei denen die Jugendlichen schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn1. die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist2. der Schutz der Jugendlichen durch die Auf ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
eine grundsätzliche Fünf-Tage-Woche vor. Weiterhin gilt nach dem JArbSchG ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen sind möglich.Zur Jahresarbeitszeit trifft das JArbSchG keine Regelungen. Diese ergeben sich für Jugendliche, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, indirekt aus den Regelungen des JArbSchG sowie den Urlaubstagen.Weitergehende Informationen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3615
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Ziel dieser Praktika ist das Kennenlernen des Berufs und nicht die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit. Dass die Praktikanten manchmal auch tätig werden, ist eher die Ausnahme, auch deswegen, weil für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Ausbildung notwendig ist. Während des Schülerpraktikums wird den Praktikanten lediglich ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Die schwangere ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Beispielsweise gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist sowie die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreitet (§ 5 Abs.3 JArbSchG). Sonntags ist die beschriebene ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 29271
Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe er ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19040