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beauftragten Person“ erfolgt, kann nicht auf die Abberufung von Inklusionsbeauftragten übertragen werden (§ 98 Abs. 2 BetrVG).Nur wenn durch ein gesetzwidriges Verhalten oder durch eine grobe Pflichtverletzung der Inklusionsbeauftragten der Betriebsfrieden wiederholt und ernstlich gestört ist, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder die Versetzung, d.h. die Übertragung anderer Aufgaben ...
Stand: 30.08.2022
Dialog: 43623
Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
sein. Menschen mit geistiger Behinderung werden mit Aufgaben beauftragt, die sie entsprechend ihrer Fähigkeiten ausführen können. Das bedeutet, sie verstehen die Arbeitsaufträge und können sie abarbeiten. Die Unterweisung beinhaltet die Arbeitsanweisungen sowie die Vorsichtsmaßnahmen, die die Menschen mit Behinderung beachten können und müssen. Diese sind in für diese Menschen verständlicher Form zu vermitteln ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 6223
der Prävention":"Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen"Nähere Erläuterungen zum § 13 ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Wenn die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalsveranstaltungen ein Ausfluss des Brauchtums ist, bedarf es keiner Bewilligung. In anderen Fällen kann eine Ausnahme von der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen) bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 706
Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können". Dies gilt nicht, soweit die Arbeiten zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.Hinweise:Auf die Information "Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
sind Beschäftigte u. a. "die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten" und Arbeitgeber die Personen, die diese beschäftigen.Da die überbetriebliche Ausbildungsstelle - vertreten durch ihre (ggf. schriftlich mit der Wahrnehmung der Vertretung beauftragte) Leitung - die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im Auftrag des Arbeitgebers ausbildet, ist sie entweder originär als "Arbeitgeber" oder aber als "erweiterte ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
Während eines Schulpraktikums ist ein Schüler bei dem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert, bei dem er während des sonstigen Schulbesuches ebenfalls versichert ist. Das sind z.B. die Landesunfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungen.Vor dem Beginn eines Praktikums muss – am Besten unter Hinzuziehung des Betriebsarztes des Betriebes, wo das Praktikum stattfinden soll – eine ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2787
Arbeiten im Sinne von § 22 (1) Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG betraut werden. § 22 Absatz 2 JArbSchG bestimmt, dass dies nicht gilt, wenn die Arbeit zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz des Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.Hinsichtlich der Ausbildung von Jugendlichen sollte die Tätigkeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 4594
anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind...Die Verbote gelten nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
müssen werdenden und stillenden Müttern jedoch während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit Einrichtungen bereitgestellt werden, in denen sie sich unter geeigneten Bedingungen setzen, hinlegen und ausruhen sowie stillen können.Die Einrichtungen müssen nach Punkt 6 Abs. 1 und 2 ASR A4.2 "am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
Personen, die als "Betreute" in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, gelten als Beschäftigte (§2 Abs. 2 Nr. 7 ArbSchG). Insofern ist für sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten (vgl. Frage 13 der DGUV-FAQs).Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der jeweils innerhalb der Werkstatt zu verrichtenden Tätigkeiten (z. B. Druckerei, Mont ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42319
Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Auf die Informationen zur Kinderarbeit im Medien- und Kulturbereich (Definitionen Kind/Jugendlicher/Vollzeitschulpflicht) unter https://www.mags.nrw/jugendarbei ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 8598
Die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:"Gabelstaplerfahrer müssen:mindesten 18 Jahre alt sein,geistig und körperlich geeignet sein,theoretisch und praktisch ausgebildet sein,eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben undvom Unternehmen mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 4758
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
, oder2.wenn er beabsichtigt, eine schwangere oder stillende Frau zu beschäftigena) bis 22 Uhr nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3,b) an Sonn- und Feiertagen nach den Vorgaben des § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 oder Absatz 2 Satz 2 und 3 oderc) mit getakteter Arbeit im Sinne von § 11 Absatz 6 Nummer 3 oder § 12 Absatz 5 Nummer 3 3. Ist nach dem Abstillen eine weitere Meldung erforderlich ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44097
Die Beschäftigung von Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - geregelt. Jugendliche dürfen nach § 22 Abs.1 JArbSchG u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19396
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929