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unterstellt -unabhängig vom konkreten Einzelfall- für den Heimarbeiter eine soziale Schutzbedürftigkeit. Eine Beschränkung auf bestimmte Angestelltentätigkeiten kann dem Begriff „erwerbsmäßig“, der im § 2 Abs. 1 HAG genannt ist, nicht entnommen werden.Im Einzelfall kann auch eine qualifizierte Angestelltentätigkeit unter § 2 Abs. 1 HAG fallen, wenn dies der Schutzgedanke des HAG rechtfertigt. Oft ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 5665
der Gefährdung nach Nummer 1 zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlicha)keine Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden,b)eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 erforderlich sein wird oderc)eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz nicht möglich sein wird.Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Arbeitnehmer, was bei einer unzulässigen Nachtarbeit durchaus realistisch ist (z.B. Übermüdung des Jugendlichen), wird die Arbeitsschutzbehörde bzw. die Berufsgenossenschaft prüfen, ob die anderen Arbeitgeber ihren Pflichten zur Zusammenarbeit nachgekommen sind. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag und der 1. Mai ausgenommen sind. Weiterhin dürfen Jugendliche am 24. und 31. Dezember nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden.Durch den von Ihnen genannten § 21b JArbSchG hat zwar das Bundesarbeitsministerium die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Ausnahmen von bestimmten Vorschriften zuzulassen, der § 18 Abs.2 ist hier aber nicht genannt.Somit ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
festgelegt werden. Ob eine Tätigkeit unter ein Beschäftigungsverbot nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 MuSchG fällt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gegebenheiten zu prüfen. Hier ist der Betriebsarzt zu Rate zu ziehen.An Arbeitsplätzen im Freien ist darauf zu achten, dass die Temperatur an den Arbeitsplätzen keine unnötige Belastung des Herz-Kreislaufsystems verursacht. Beispielweise ist zu prüfen, ob ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Grundsätzlich sind bei der Einrichtung von Büroarbeitsplätzen ergonomische Empfehlungen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, etwa Beleuchtungsverhältnisse etc. Grundsätzliche Hinweise zur barrierefreien und inklusiven (Büro-)Arbeitsplatzgestaltung finden sich darüber hinausgehend in den Publikationen des entsprechenden DGUV-Sachgebiets: https://www.dguv.de/barrierefrei/inf ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43897
Ein Unternehmens kann langfristig nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn es mit gesunden Belegschaftsstrukturen im Kampf um die besten Köpfe die Nase vorne hat. Dabei sollte das Erfahrungs- und Praxiswissen der Älteren mit dem neuen Wissen von Jüngeren verbunden und für betriebliche Innovationsprozesse genutzt werden. Sie brauchen dazu eine Unternehmens- und Arbeitsorganisation, die den Prozess des Ä ...
Stand: 26.07.2017
Dialog: 5843
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen die z ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Bei Geräten des täglichen Lebens ist beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 30 cm zwischen Oberkörper und Oberfläche des Gerätes in der Regel eine Beeinflussung des Implantats ausgeschlossen. An Arbeitsplätzen in der direkten Umgebung von Anlagen und Maschinen können Beeinflussungen von aktiven Implantaten jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. We ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 17383
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
, dass die §§ 17 bis 24 auf sie nicht anzuwenden sind.Ein ärztliches Beschäftigungsverbot bezieht sich in der Regel auf bestimmte Tätigkeiten oder generell auf alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz der werdenden Mutter und dürfte nur für Ihren jetzigen Arbeitsplatz gelten. Ob dies so ist, sollten Sie mit der Ärztin abklären, die das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Ggf. führen die Gründe ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
Zunächst weisen wir daraufhin, dass das schriftliches Attest eines Arztes über ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot [individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)] bestimmte Kriterien erfüllen muss.Das Attest ist klar abzufassen. Es muss die Rechtsgrundlage (§ 16 Mutterschutzgesetz), die voraussichtliche Geltungsdauer, Umfang und Art der untersagten ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
entfällt nur solange, bis angenommen werden kann, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung bei der Entscheidung der Frage, ob eine bestimmte Arbeit unter ein Beschäftigungsverbot fällt. Weder das Fehlen eines Gefährdungsvermerks auf der ärztlichen Bescheinigung noch die Zustimmung der Eltern oder des Jugendlichen zu der Beschäftigung kann den Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
dem Unternehmer nachgewiesen habenund4.von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein."In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70 wird zu § 35 Abs. 1 noch ergänzt:"Versicherte sind körperlich und geistig geeignet, wenn sie durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönliche ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43645
oder generelle Beschäftigungsverbote bei einer ungeklärten bzw. nicht vorhandenen Immunität gegenüber bestimmter Infektionskrankheiten. Diese variieren je nach Infektionskrankheit und der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen, zu denen der berufliche Umgang besteht.Die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" der Arbeitsschutzverwaltung NRW enthält viele Informationen zu den relevanten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Die Tätigkeit kann ganz oder teilweise (partiell) untersagt oder dem Arbeitgeber bestimmte Auflagen erteilt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung der Schwangeren medizinisch noch vertretbar ist.Zur Unterscheidung:Ärztliches Beschäftigungsverbot: Fortsetzen der Tätigkeit (Tätigkeitsbezug) ist alleinige Ursache ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt.Die Bestimmun ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
, eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Frau oder ihr Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte. Dabei muss ein gewisser Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts bestehen.Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 oder 2 MuSchG) berücksichtigen. Der Umfang, die Art der Gefährdung und die Dauer ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211