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, siehe Ziffer 3.2.2.3.3. Empfehlungen zum Tragen von Schutzmasken, Begrenzung der Tragezeit.Der Arbeitgeber hat zusätzlich nach § 9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sicherzustellen, dass die schwangere Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere Frau während der Pausen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
täglich (zuzüglich Pausen) beschäftigt werden darf und auch die Ruhepausen gemäß ArbZG gewährt werden müssen (mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden). Die Arbeitszeit darf nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
(§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
), nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 10 MuSchG rechtzeitig Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen Gefährdung ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der werdenden Mutter veranlassen.Die zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 24909
für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" nachzulesen ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038
sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge (vgl. § 13 MuSchG) veranlassen:1. Umgestaltung des Arbeitsplatzes2. Arbeitsplatzwechsel3 ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
der Schwangerschaft gerechtfertigt.Wie der Schutz werdender Mütter in Spielhallen konkret sicherzustellen ist: Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
zweiten Teil der Frage:Nach § 10 MuSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter rechtzeitig hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen Gefährdung zu beurteilen. Die Beurteilung ist für jede einzelne Tätigkeit vorzunehmen, bei der eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind Gefährdungen ausgesetzt ist oder sein kann.Rechtzeitig heißt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
, den sie auch vor der Schwangerschaft hatte (Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG).Zum Urlaubsanspruch:Der Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich nicht. Regelungen dazu sind in § 24 MuSchG getroffen. Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
sich auf Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung des Arbeitsplatzes zu erstrecken. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Schon vorher hat der Arbeitgeber entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Beispielsweise ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
der ausscheidenden Beschäftigten ebenso wie die Dauer von hierzu erforderlichen Aus- und Weiterbildungen zu berücksichtigen. ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 25256
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen, nachdem eine Mitarbeiterin dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder dass sie stillt.In der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 18/8963) liest sich das so:"Arbeitgeber haben vorab Art, Ausmaß und Dauer der potenziellen Gefährdung auch für schwangere und stillende Frauen nach Nummer 1 generell zu beurteilen und den Bedarf an Schutzmaßnahmen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872