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Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208
Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZ ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
, wenn er anderen Arbeitnehmern ebenfalls entsprechende Änderungen angeboten hat. Auch darf Ihnen der Arbeitgeber während der Schwangerschaft nicht die Vergütung kürzen.Weitere Informationen zum Thema (Änderungs-) Kündigungsschutz bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Nach Ende der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - (Schutzfrist nach der Entbindung - im Normalfall 8 Wochen) setzt sich ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fort. Das bedeutet, dass nach Ende der Schutzfrist die Frau ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, sofern sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.Kündigung durch die Arbeitnehmerin:Möchte eine werdende Mutter ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
für schwangere Frauen finden sich in § 11 MuSchG (s.u.). Dort ist u. a. konkretisiert, dass hinsichtlich des Hebens und Tragens von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand) ein generelles Beschäftigungsverbot besteht.Weitere Gefährdungen bezüglich schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen in ambulanten Pflegediensten bestehen durch schwere körperliche Arbeiten mit Zwangshaltungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
und/oder Kind gesundheitsgefährdend (die konkreten Arbeitsbedingungen oder der Arbeitsplatz an sich hingegen nicht)2. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand etc.3. Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen grundsätzlich nicht hierunter.Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten Schwangerschaftsbeschwerden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
ist für alle Beschäftigten in der vorschulischen Kinderbetreuung mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben (Anhang zur ArbMedVV, Teil 2 (1) 3.).Sind dem Arbeitgeber die erforderlichen Immunitäten nicht bekannt, darf er die werdende Mutter (hier am Beispiel in der vorschulischen Kinderbetreuung) nicht weiter mit den Kindern beschäftigen. Er kann die werdende Mutter ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
der in der Verordnung genannten mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen ist der Dienstherr, in der Regel die Dienststellenleitung, gem. § 3 Abs. 2 FrUrlV verantwortlich.Es gilt die arbeits- und mutterschutzrechtliche Pflicht, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (erweitert um § 10 MuSchG) zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
, während der gesamten Schwangerschaft verboten (Auskunft erteilen die zuständigen Aufsichtsbehörden). Ausnahmen im Gesundheitswesen sind möglich. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten.Beschäftigungsverbote gelten auch, wenn die werdende Mutter auf eigenen Wunsch weiter arbeiten möchte.Die Gefährdungsbeurteilung braucht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Einer Frau darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Diesen Kündigungsschutz genießen Sie auch, wenn die Tankstelle von dem neuen Pächter übernommen wurde.Übernimmt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
in der Stillzeit und will gleichwohl eine Weiterbeschäftigung ermöglichen (vgl. §1 Abs. 1 MuSchG).Sofern ein betriebliches Beschäftigungsverbot greift, darf der Arbeitgeber die stillende Frau nicht mit den gefährdenden Tätigkeiten (weiter-)beschäftigen. Stillbezogene, mutterschutzrelevante Gefährdungen können sich durch bestimmte Beschäftigungsbedingungen (§§ 3 bis 9 MuSchG) negativ auf den Stillvorgang ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Falls die Schwangere einen nachgewiesenen Titer gegen Röteln, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken, Pertussis, Masern und Hepatitis hat, darf sie mit Kindern arbeiten. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen. Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist bis zur Klärung ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Sie oder er darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:Die Fortdauer der Beschäftigung ist für die Frau ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische Ber ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 18417