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Wieviel Stunden darf ein Jugendlicher über 18 Jahre (in der 9. Klasse) nach der Schule arbeiten?

KomNet Dialog 1581

Stand: 08.03.2024

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeitszeit- und Ruhepausenregelungen

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Frage:

Ein Jugendlicher über 18 Jahre in 9. Klasse (allerdings mehrfach Klassen wiederholt). Wieviel Stunden darf er nach der Schule arbeiten? Da m.E. die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt ist, kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht mehr zur Anwendung. Die Arbeitszeit regelt sich ausschließlich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Wird diese Meinung geteilt?

Antwort:

Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten: z.B. § 3 Arbeitszeiten, § 4 Ruhepausen, § 5 Ruhezeiten

Weitere Hinweise zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sowie zu arbeitszeitrechtlichen Regelungen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten.

Auf die Informationen der IHK Schwaben zu Ferien- und Nebenjobs für Schüler und Studenten weisen wir hin.