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der Arbeit bereits am vierten Tag nach dem letzten Erkrankungsfall möglich (die Inkubationszeit beträgt in der Regel 1-3 Tage). D. h., wenn über drei Tage keine neuen Erkrankungsfälle in der Klasse aufgetreten sind, kann die werdende oder stillende Mutter am vierten Tag ihre Arbeit in der Klasse wieder aufnehmen. Es ist jedoch nicht erforderlich, sie von der Schule fernzuhalten. Sie darf z. B. in anderen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
der Schwangeren. Sie sind in § 16 Abs. 1 MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden.Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder derArbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
.) Ergibt sich aus der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist weiter nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit Teil 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" zu verfahren ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wir gehen davon ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
arbeiten darf, muss daher eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und sollte mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden.Auf weiterführende Informationen zum Mutterschutz des MAGS NRW weisen wir hin. ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen." (§ 16 Abs.2 ArbSchG)Im übrigen handelt es sich hier um ein arbeitsrechtliches Problem. Zu arbeitsrechtlichen Fragen kann KomNet aber keine Auskunft geben. Diesbezüglich müssten Sie sich an entsprechend ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
werden soll (§ 16 BEEG) .Ein Anteil von bis zu 24 Monaten der Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden.Der Kündigungsschutz ist im § 18 BEEG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht kündigen. "Der Kündigungsschutz beginnt acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4001
darf sie lediglich beschäftigen, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
beschäftigt werden. In den Paragraphen werden auch Ausnahmen von diesem Verbot genannt.Nach § 28 MuSchG kann die zuständige Aufsichtsbehörde abweichend davon genehmigen, dass die schwangere Arbeitnehmerin auch zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigt werden darf. Die Voraussetzungen für Feiertags und Sonntagsarbeit gemäß § 6 Abs. 1 MuSchG liegen vor, wenn: sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden od ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
Beschäftigungsverbote sind im Abschnitt 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt und greifen dann, wenn die nach Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 MuSchG vom Arbeitgeber ergriffenen Schutzmaßnahmen keinen effektiven Schutz für Mutter und Kind darstellen (vergl. § 9 MuSchG).Im vorliegenden Fall könnte zunächst an § 11 Abs. 5 Nr. 1 (Arbeiten mit Lasten von mehr als 5 bzw. 10 Kg), Nr. 3 (ständiges Stehen) MuSchG ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
, ist eine Sitzgelegenheit bereitzustellen, welche die Schwangere zum Ausruhen auch nutzen soll. Sie darf nicht zu solchen Arbeiten eingeteilt werden, bei denen die empfohlenen Ausruhemöglichkeiten nicht bestehen.Grundsätzlich gilt, dass eine Schwangere maximal achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche beschäftigt werden darf. Ist sie unter 18 Jahren, darf sie höchstens acht Stunden täglich oder 80 ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Die Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung sind vielfältig. Ein Teil dieser Arbeiten wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht allerdings als problematisch angesehen. Dies gilt besonders für die Beschäftigung Schwangerer in Bereichen Krankenhausreinigung und Arbeiten in der Bettenstation.Neben Zeitdruck, Nachtarbeit und Arbeiten in beengten Verhältnissen mit anstrengender Körperhaltung kann u ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183